Hallo Frau Bader,
mein EU für mein 1.Kind endet Mitte Februar 2014.
Ende Juni werde ich vorraussichtlich mein 2.Kind bekommen. Da ich nur 2 Jahre EU für mein erstes Kind beantragt habe, möchte ich nun meinen EU verlängern, was laut AG auch kein Problem ist.
Ist es nun sinnvoll, den EU nur bis zum Mutterschutz der nächsten Geburt zu verlängern? Bekomme ich dann den AG-Zuschuss im Mutterschutz?
Oder wäre es besser zunächst das volle Jahr EU zu beantragen und dann 6 Wochen vo der Geburt des 2. Kindes vorzeitig zu beenden.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
CA
von
minnesang
am 15.11.2013, 22:12
Antwort auf:
Erziehungsurlaub bis zur Geburt des zweiten Kindes verlängern?
Hallo,
Sie können doch zum Mutterschutz des 2. Kindes die 1. EZ beenden. Dann bekommen Sie MG. Ich würde dann den AG so früh wie möglich informieren.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2013
Antwort auf:
Erziehungsurlaub bis zur Geburt des zweiten Kindes verlängern?
Du kannst genau bis zum Tag vor neuen Mutterschutz verlängern.
Die restlichen Monate vom ersten Kind kannst Du übertragen lassen bis zu dessen 8. Geb.
Du bekommst dann volles Mutterschutzgeld.
von
Sternenschnuppe
am 15.11.2013, 23:44