Hallo Frau Bader, bei meinem ersten Sohn habe ich 2 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Dieser wurde verkürzt, da 6 Monate vor Ablauf mein 2. Sohn geboren wurde: 09/2001 Geburt 1. Sohn / EZU bis 09/2003 03/2003 Geburt 2. Sohn / EZU bis 03/2005 Da ich bei beiden Kindern nur 2 Jahre beantragt habe, habe ich doch noch jeweils 1 Jahr offen, oder? Kann ich nach Ablauf des EZU's im März 2005 diese 2 Jahre noch hintendranhängen? Bevor ich im Personalreferat anrufe, würde ich gerne Informationen haben. Vielen lieben Dank und Grüße Anja
Mitglied inaktiv - 07.03.2004, 10:07