Hallo Frau Bader, sie hatten mir letzte Woche gesagt das man Erziehungsurlaub nicht von 2 auf 3 Jahre verlängern kann. Jetzt habe ich hier einen neuen Artikel liegen wo man nach dem neuen Gesetz ganz einfach den Erziehungurlaub von 2 auf 3 Jahre verlängern kann. 8 Wochen vorher muß man bescheid geben schriftlich. Nun meine Frage dazu. Ich habe 2 Jahre beantragt und genehmigt bekommen. Also Ende März 2002 läuft mein Erziehungurlaub aus. Nach dem neuen Gesetz darf man den Erziehungsurlaub bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehmen und auch wenn man den Arbeitgeber wechselt nimmt man den Erziehungsurlaub mit also muß ihn dort nur neu beantragen. So nun meine Frage: Kann ich JETZT meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen das ich das 3. Jahr Erziehungsurlaub in 5 Jahren haben möchte??? Denn ich möchte JETZT noch ein Kind und wenn es klappt käme es nächstes Jahr im April. Da könnte ich ja dann für das neue Baby 3 Jahre beantragen. Mich interessiert nur ob das geht das ich dann in 5 oder 6 Jahren das 3. Jahr vom 1. Kind nehmen kann????? Ich hoffe Sie verstehen was ich meine. Ist ja alles neu und auch etwas verwirrend. Hoffe auf Antwort. Viele Grüße Daniela
Mitglied inaktiv - 28.06.2001, 12:03