Hallo Frau Bader, vor ein paar Tagen habe ich mich bereits schon einmal an Sie gewandt mit der Frage ob mir eine Teilzeitbeschäftigung zusteht. Diese wurde ja von meinem AG abgelehnt. Teilzeit hatte ich beantragt, weil ich keinen Hortplatz für meine Tochter nach der Vorschule bekommen habe. Im nächsten Jahr würde ich jedoch einen bekommen. Nun meine Frage: kann ich jetzt noch meinen Erziehungsurlaub um ein Jahr lang verlängern??? Meine ursprüngliche Beendigung des Erziehungsurlaubes war spätestens der 01.10.2004. Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Britta
Mitglied inaktiv - 07.06.2004, 22:01