Erziehungsgeld wieviel und ab wann der Zuschuss fürs 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsgeld wieviel und ab wann der Zuschuss fürs 2. Kind

Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im Januar 2 Jahre und ich bin jetzt in der 19. Woche schwanger. Ich habe seit der Geburt von meinem Sohn nicht mehr gearbeitet. Mir wurde gesagt, ich habe einen Anspruch auf Erziehungsgeld von 300€ und zusätzlich einem Zuschuss, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres von meinem Sohn, von 75€. Jetzt habe ich folgendes im Internet gelesen: "Entscheiden müssen sich die Eltern für den Regelbetrag, dann bekommen sie monatlich 300 Euro bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ihres Kindes. Sollten sie sich allerdings für das Budget entscheiden, bekommen solche Familien monatlich 450 Euro, dafür aber nur bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes." Können Sie mir das bitter erklären? Habe noch nie was von einem "Budget" gehört. Mir ist auch neu, dass ich die 300€ 2 Jahre lange bekomme. Ab wann muss ich den den Zuschuss von 75€ beantragen, bekomme ich den schon jetzt, wenn ich schwanger bin (Erziehungsgeld für meinen Sohn bekomme ich nicht mehr), oder erst wenn das 2. Baby geboren ist. Vielen Dank! Grüße Kampfzwerglein

von Kampfzwerglein am 02.01.2013, 15:15



Antwort auf: Erziehungsgeld wieviel und ab wann der Zuschuss fürs 2. Kind

Hallo, Sie haben zusammen mit dem KV Anspruch auf 14 Mo., alleine höchstens auf 12. Sie können es halbiert über den doppelten Zeitraum auszahlen lassen. Das neue EG mit Zuschuss bekommen Sie erst ab Geburt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2013



Antwort auf: Erziehungsgeld wieviel und ab wann der Zuschuss fürs 2. Kind

Erziehungsgeld gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch Elterngeld, und dabei gibt es auch den Geschwisterbonus. Nach dem Elterngeld kann man, so man in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen oder Thüringen wohnt, noch Landeserziehungsgeld beantragen. Das Elterngeld bekommst Du maximal 12 Monate (14 Monate bei Alleinerziehenden), den Geschisterbonus solange das große Kind unter 3 Jahren ist. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 02.01.2013, 15:47



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