Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im Januar 2 Jahre und ich bin jetzt in der 19. Woche schwanger. Ich habe seit der Geburt von meinem Sohn nicht mehr gearbeitet. Mir wurde gesagt, ich habe einen Anspruch auf Erziehungsgeld von 300€ und zusätzlich einem Zuschuss, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres von meinem Sohn, von 75€. Jetzt habe ich folgendes im Internet gelesen: "Entscheiden müssen sich die Eltern für den Regelbetrag, dann bekommen sie monatlich 300 Euro bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ihres Kindes. Sollten sie sich allerdings für das Budget entscheiden, bekommen solche Familien monatlich 450 Euro, dafür aber nur bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes." Können Sie mir das bitter erklären? Habe noch nie was von einem "Budget" gehört. Mir ist auch neu, dass ich die 300€ 2 Jahre lange bekomme. Ab wann muss ich den den Zuschuss von 75€ beantragen, bekomme ich den schon jetzt, wenn ich schwanger bin (Erziehungsgeld für meinen Sohn bekomme ich nicht mehr), oder erst wenn das 2. Baby geboren ist. Vielen Dank! Grüße Kampfzwerglein
von Kampfzwerglein am 02.01.2013, 15:15