Guten Tag Frau Bader,
müssen bei einer Erwachsenenadoption von erwachsenen Stiefkindern die eigenen leiblichen erwachsenen Kinder zustimmen? Leibliche und Stiefkinder wohnen nicht mehr im Haus.
Welche Rechte (außer Erbrecht) und Pflichten (außer Unterhaltsrecht) würde der adoptierte Erwachsene erhalten?
Viele Grüße
Kate Sun
von
Kate_Sun
am 01.12.2020, 14:26
Antwort auf:
Erwachsenenadoption von Stiefkindern - Zustimmung leibliche Kinder notwendig
Hallo,
das ist ein komplexes Thema, es gibt zB verschiedene Arten und viele Voraussetzungen der Erwachseneadoption.
Das Familiengericht prüft, ob die Voraussetzungen einer Adoption erfüllt sind. Dafür befragen die Familienrichter die leiblichen Kinder der Adoptivfamilie oder den Ehepartner des Adoptierten über die Bindung des Volljährigen innerhalb der Familie. So wollen Sie sicherstellen, dass sich für leibliche Kinder keine Nachteile entstehen. Die Zustimmung der leiblichen Eltern wird zur Adoption nicht benötigt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2020