Jupiter
Hallo Frau Bader, ich habe mein Kind im Juli 2015 bekommen und hatte zunächst bei meinem Arbeitgeber 13 Monate Elternzeit beantragt. Aufgrund des fehlenden Kita Platzes habe ich die Elternzeit um 1 Monat nachträglich verlängert. Seit September arbeite ich wieder vollzeit. Da mein Mann jetzt auch wieder arbeiten geht und wir die Frühbetreuung nicht mit gutem Gewissen für unsere Tochter in Anspruch nehmen können, habe ich nun meine Arbeitszeit vorübergehend für 3 Monate auf 34 Stunden kürzen lassen - durch einen Zusatzvertrag. Nun wächst uns die ganze Arbeit und die Schwierigkeiten unserer Tochter in der KITA über den Kopf und ich überlege, ob ich erneut Elternzeit beantragen sollte, um auf 30 std zu gehen. Ist das möglich? Einen Anspruch habe ich doch erst ab Juli 2017 wieder, da man sich doch für 2 Jahre festlegen muss, oder? Nach der neuen Regelung darf ich die Elternzeit doch in 3 Abschnitten nehmen, korrekt? Die Verlängerung für 1 Monat zählt doch aber nicht als neuer Abschnitt, oder? Danke VG Jupiter
Hallo, Sie können mit Frist 7 Wo erneut EZ beantragen liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wegen nur 4 Stunden weniger wollt ihr so viel Aufwand betreiben? Da würde ich lieber auf 20 oder 25 Stunden runter gehen. Dann spürst du auch eine wirkliche Entlastung.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich sollte eigentlich zum 01.02. wieder zum Arbeiten anfangen. Am 31.01. endet meine Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger und habe ein Beschäftigungsvervot von meiner FA erhalten. Meine Frage ist jetzt, kann ich die BV jetzt schon abgeben und meinen Chef informieren oder sollte ich das lieber ab dem 01.02. abgeben. Hab irgendwie ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...
Hallo Frau Bader, ich versuche es sogut wie möglich verständlich zu formulieren. Also: 1. Kind würde im April 2025 geboren EZ auf zwei Jahre sowieso Elterngeld + 22 Monate. Was bedeutet das Eltern Geld ist bis Februar noch da. Die elternzeit endet dann im April 2027. wir planen ein zweites Kind wann müsste ich schwanger werden um wieder BV zu ...
Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht
- Weniger elterngeld wegen bv ?