Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Hallo, Ich bin derzeit in zweijähriger Elternzeit, diese endet im September 2014. für das zweite Jahr Elternzeit ist schriftlich 50% Arbeitszeit vereinbart, also ab September 2013. Nun bin ich ganz frisch schwanger und werde erneut wie in der ersten Elternzeit ein Beschäftigungsverbot bekommen. Bis August bekomme ich ja noch Elterngeld und danach? Ich arbeite im Schichtdienst, also mit Schichtzuschlägen usw. Würde ich nun erneut mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot bekommen wie beim ersten Kind oder würde das auf 50% "runtergerechnet" werden, obwohl ich ja gar nicht wieder anfange zu arbeiten? LG

von Paul2012 am 30.04.2013, 06:04



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Hallo, Sie bekommen Beschäftigungsverbot das, was Sie bekämen, wenn Sie arbeiten würden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2013



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

"Nun bin ich ganz frisch schwanger und werde erneut wie in der ersten Elternzeit ein Beschäftigungsverbot bekommen." Meinte natürlich wie in der ersten Schwangerschaft ;-)

von Paul2012 am 30.04.2013, 06:09



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Hallo und Glückwunsch zur Schwangerschaft. Da es schon eine schriftliche Vereinbarung gibt, wirst Du ab September dann auch nur den Teilzeitlohn bekommen im BV. Anders hättest Du ohne Schwangerschaft ja auch nicht verdient. Kannst aber die erste Elternzeit vorzeitig beenden zum Beginn des neuen Mutterschutzes, dann lebt der Vollzeitvertrag auf und Du bekommst den vollen Mutterschutzlohn.

von Sternenschnuppe am 30.04.2013, 07:25



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Danke :-) Nun hab ich noch weitere Fragen: - kann ich dann die Elternzeit einfach so beenden oder muss mein Arbeitgeber das genehmigen? - es wird ja für die Berechnung vom Lohn im BV der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate berechnet. Wie wird das dann bei mir gehandhabt, da ich ja gar nicht wieder arbeiten gehe und die Schichtzuschläge ja gar nicht berechnet werden können? -voraussichtlich entbinde ich Anfang Januar. Würde also von September bis zum Mutterschutz (Mitte November?) das halbe Gehalt bekommen. Wie wird dann das Elterngeld berechnet? Da werden dann die Monate vor der ersten SS berücksichtigt bzw. Mein voller Lohn? LG und danke ;-)

von Paul2012 am 30.04.2013, 09:09



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Ich geh mal Deine Punkte durch. 1. muss er nicht genehmigen, ab diesem Jahr ist das rechtssicher, musst es nur mitteilen. 2. Puh, das weiß ich nicht sicher, aber ich denke Dein alter Verdienst wird einfach auf die Stunden runtergerechnet. Also 100 Stunden vorher 1000€ , bekommst dann bei nun geplanten 50 Stunden eben 500€. Aber das ist nun meine Vermutung :-) 3. das neue Elterngeld ergibt sich immer aus den 12 Monaten vor neuem Mutterschutz. Bei Dir dann Lohn die paar Monate. Monate mit Elterngeld werden durch Monate vor Kind 1 ersetzt. Monate ohne Elterngeld und ohne Lohn sind leider Nullrunden. Wobei bei Monaten mit Elterngeld auch nur die ersten 12 Monate ersetzt werden, wenn nur noch die 2. Rate ausbezahlt wird zählt das nicht als Lohn und es ist auch eine Nullrunde. Hab grad vergessen wie alt Dein 1. Kind ist.

von Sternenschnuppe am 30.04.2013, 09:21



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Also alles vor September 2013 ist alter Vollzeitlohn und dann der Teilzeitlohn. Daraus errechnet sich dann das neue Elterngeld. Plus den Geschwisterbonus von 10% vom neuen Elterngeld bis das erste Kind 3 ist :-)

von Sternenschnuppe am 30.04.2013, 09:29



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Super, vielen Dank!!!! :-)

von Paul2012 am 30.04.2013, 10:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit- erneut Schwanger- Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, mein erstes Kind wurde im Feb15 geboren (Dafür 12 M Elterngeld bezogen), derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit bis Feb 17 (ohne Einkommen/Teilzeittätigkeit). bei meinem ersten Kind bekam ich direkt bei Feststellung ein teilweises Beschäftigungsverbot. eigentlich wollte ich demnächst Teilzeit in Elternzeit wieder anf...


Elterngeld Plus , Teilzeit, erneut schwanger , Beschäftigungsverbot,

Guten Tag, Ich befinde mich gerade im Elterngeld Plus und arbeite 20 % nebenbei bei meiner alten Firma bis 31.01.2016 . Ab 01.02.2017 gehe ich wieder in meinen alten unbefristeten Arbeitsvertrag von 50% Jetzt bin ich erneut schwanger und mein Arbeitgeber schickt mich sofort in ein Beschäftigungsverbot . Bekomme ich mein Lohn über die 20 % neb...


Vor Ende des 3. Elternzeitjahres erneut schwanger mit Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader! Die Frage wurde sicher schon mehrfach gestellt, aber um auf Nummer sicher zu gehen frage ich selber noch einmal. Im Jan 14 wurde unser erstes Kind geboren. Danach ging ich 3 Jahre in Elternzeit, die nun im Jan 17 zu ende ist. Nun bin ich wieder schwanger und werde wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nach der Elternzeit...


Während Elternzeit erneut Schwanger - Beschäftigungsverbot?

Hallo, ich arbeite im Sozialdienst im Schichtdienst( vor meiner 1. SS 30h/W) Ich habe 1,5Jahre Elternzeit genommen, die bis zum 9.6.17 geht. Im Februar 17 beginne ich wieder mit arbeiten (noch kein neuer o Änderungsvertrag)- 15 o 20h. Meine Frage: -- Wenn ich nächstes Jahr während meiner laufenden Elternzeit wieder Schwanger werden sollt...


Elternzeit, erneut schwanger, wie verhält es sich mit einem Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich habe vollgendes Anliegen. Ich bin Beamtin, habe nach Empfehlung meiner Kollegin zwei Jahre Elternzeit genommen, mit der Option nach einem Jahr ggfs. In Teilzeit zurückkommen zu wollen, sofern die Betreuung meines Kindes sicher gestellt ist. Ich habe noch bis Juli 2017 Elternzeit. Nun bin ich wieder frisch schwanger. Man muss...


Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit in dreijähriger Elternzeit, diese endet im Januar 2019. mein Sohn ist am 05.01.2016 geboren. Elterngeld bekam ich 1 Jahr lang. Bei dem ersten Kind bekam ich schon in 9 Woche Beschäftigungsverbot- da ich beim Zahnarzt arbeite. Nun jetzt bin ich wieder Schwanger geworden (7 SSW). Wie sieht das ganze jetzt...


Frage zum Beschäftigungsverbot- während der Elternzeit erneut schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat noch bis September Elternzeit und ist bereits wieder schwanger. Nun steht im Raum, dass sie ein Beschäftigungsverbot erhält und somit ihren Job nicht wie geplant wieder antreten wird. Wir fragen uns allerdings, welches Einkommen bekommt meine Frau dann, da die 13 Wochen zur Berechnungsgrundlage nicht meh...


Erneut schwanger in Elternzeit / Elternzeit verkürzen + Beschäftigungsverbot?

Hallo! Meine Situation ist folgende: meine Tochter ist im Juni 2017 geboren und ich habe Elternzeit beantragt bis September 2020. Zuvor hatte ich für die gesamte Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, das auch für für diese neue Schwangerschaft wieder gelten würde. Meine Annahme war, dass ich die Elternzeit verkürzen kann, ohne, dass dem de...


Erneut schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot - Lohn

Hallo Frau Bader, meine Frau befindet sich noch bis April 2022 in Elternzeit. Unsere Tochter kam im Juni 2020 zur Welt. Meine Frau befand sich seit September 2019 zuhause, da Ihr Arbeitgeber keinen passenden Arbeitsplatz für Schwangere bereitstellen konnte und somit ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. In dieser Zeit bis zum Mutterschut...


Beschäftigungsverbot (erneut Schwanger)

Hallo, folgender Sachverhalt: Vorletztes Jahr hat meine Frau vier Monate vor der Geburt unseres Sohnes Beschäftigungsverbot bekommen. Bis zur Geburt hat sie vollen Lohn bekommen. Währen der Elternzeit hat sie im letzten Jahr angefangen mit einer geringfügigen Beschäftigung bei ihrem Arbeitgeber. Ende Februar endet offiziell ihre Elternz...