Hallo,
ich bin seit dem 14.08.2013 im Beschäftigungsverbot. Ich arbeite als Erzieherin im öffentlichen Dienst mit einem Sockelvertrag von 32 Stunden seit 01.11.2011. Mit 35 Stunden wurde ich eingestellt, seit dem 01.01.2012 arbeitete ich vollzeit 40 Stunden bis zu meinem Beschäftigungsverbot im August 2013.
Für Juli bekam ich mein ursprüngliches Gehalt. Für August und September war es viel weniger? Was steht mir zu?
Fortzahlungen auf 32 Stunden oder nach Mutterschutzgesetz eine Fortzahlung die sich nach den letzten 3 Monaten berechnet?
Mfg nallopi
von
nallopi
am 08.10.2013, 19:26
Antwort auf:
Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenn Sie ohne BV tatsächlich 40 Std arbeiten würden, wird auch das bezahlt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2013
Antwort auf:
Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
Wie viele Stunden würdest Du arbeiten, wenn Du nicht im Beschäftigungsverbot wärst?
Im Beschäftigungsverbot erhältst Du genauso viel, wie Du bekommen würdest, wenn Du arbeitest.
Liebe Grüße
von
luvi
am 09.10.2013, 11:22
Antwort auf:
Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Eigentlich 40h. Die Sache hat sich fast aufgeklärt: mein Chef hat vergessen meine 40h zu verlängern, somit falle ich automatisch auf 32h runter (ab 1.8.13). Doch mein Gehalt müsste sich trotzdem nach MuSchG nach den letzten 3 Monaten (Mai, Juni und Juli)berechnen...und da hab ich voll gearbeitet. Ich bin an der Sache dran. Hoffe es klärt sich!
von
nallopi
am 09.10.2013, 21:37