Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

Eima

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Liebe Frau Bader, ich habe hier jetzt mehrere Antworten durchgelesen, verstehe es aber nicht. Es tut mir wirklich leid!!! Mein AG sagt, ich soll den Antrag auf Elternzeit zeitnah stellen - ich habe aber mit dem Datum Probleme. ET ist der 21.12. - es wird aber vermutlich ein Kaiserschnitt am 12.12.! Welches Datum nehme ich jetzt für die Rechnung? Nicht, dass der Antrag falsch ist und es mir nicht angerechnet wird!! Oder macht man das ohne Datum? Vielen Dank !!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Antrag ist eine Woche nach der Geburt zu stellen (es sei denn es ist ein Frühchen) -egal, ob Sectio oder nicht Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich würde einfach dem AG sagen, das Du ab dem voraussichtlichen ET am 21.12t in EZ und dann auch wie lange. Falls Du vor hast innerhalb der EZ in Teilzeit zu arbeiten bietet es sich an, das dem AG auch schon mitzuteilen. Und ihm zu sagen zur genauer Abklärung würde man sich dann zeitlich besprechen. So gut wie kein Kind kommt am ET. Nach der Geburt reichst Du dann die Geburtsurkunde nach und gibt die genauen Daten an. Sollte dann der 12.12 der Termin sein, dann ist das eben der EZ-Beginn. bedenke aber, deine EZ endet spätestens am Vortag des 3ten Geburtstages deines Kindes. Der 3te Geburtstag ist also spätestens dein erster voller Arbeitstag wieder. Rechtlich langt es dem AG das 1 Woche nach Geburt mitzuteilen, bei Frühchen oder Mehrlingen auch später.


Eima

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Danke!!!! Jetz habs auch ich verstanden :) Vielen vielen Dank !!!


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