Dartengel
Hallo Ich habe noch Elternzeit bis Dezember 2019, dann sind die 2 Jahre um. Mein jetziger Chef kann mich von vollzeit nicht in teilzeit übernehmen. Habe ab September eine neue Stelle in teilzeit und wollte fragen wie die kündigungsfrist ist und wie ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann. Da mein Gehalt mehr als die Freigrenze ist, würde es voll angerechnet werden. Oder muss ich einen Aufhebungsvertrag mit ihm machen? Muss ich meinem noch Arbeitgeber dies auch schriftlich in der Kündigung mitteilen?
Hallo, warum wollen Sie den Vertrag beenden? Viel flexibler sind Sie doch, wenn Sie den alten AG fragen, ob Sie bei dem anderen AG TZ in EZ arbeiten dürfen. Hat mit der Anrechnung nichts zu tun. Aber auf Ihre Frage: Sie können in der EZ im Rahmen der vertraglichen/ gesetzlichen Fristen kündigen. Sie können auch einen Aufhebungsvertrag machen. Liebe Grüße NB
Felica
Wenn du nicht mehr wie 30 std die Woche arbeiten willst bei der andern Stelle musst du nicht kündigen. Du holst dir das OK deines AG das du in der EZ woanders arbeitest und das war es. Kann der ja kaum verweigern wenn er nicht mal weiss wie er dich nach der EZ beschäftigen kann wozu er verpflichtet wäre. Was du mit freigrenze meinst, keine Ahnung. Für die EZ gibt es keine Verdienstgrenze. Würde mir EG betreffen und das muss man sich ja nur dann vorzeitig auszahlen lassen. Da du scheinbar im ersten Jahr nicht gearbeitet hast, wäre das auch kein Problem.
Dartengel
Der Betrieb hat weniger als 15 Mitarbeiter und vorher war ich vollzeit eingestellt und jetzt möchte ich teilzeit arbeiten. Habe hier diesbezüglich schon nach gefragt und ich habe kein Recht auf eine Teilzeitstelle nur auf die Vollzeitstelle. Die von der Elterngeldstelle meinten zu mir ich darf nicht mehr als die Hälfte des Elterngeldes mit 30 Stunden verdienen.
Felica
Dann bekommst du kein EG sondern EG Plus. U d das wie gesagt kannst du nachträglich in EG wandeln dann spielt Einkommen keine Rolle. Ja, dein AG muss dur nach der EZ keine TZ stelle anbieten. Aber er müsste dir deine VZ Stelle geben. Also weit mehr Stunden. Haben wircdur auch geschrieben gehabt. Er weiss ja wann du zurück kommst und hätte die Vertretungskraft nur befristet einstellen dürfen. Da du aber nicht VZ arbeiten kannst, brauchst du aktuell eine Lösung. Bisher hast du aber nur 2 der dir zustehenden 3 Jahre EZ genutzt. Du könntest also problemlos um ein Jahr verlängern, in der EZ woanders in TZ arbeiten und schauen ob der AG besser ist. Ist er es, kannst du in Ruhe beim alten kündigen. Ist der neue nichts, hast du AG1 noch in der Hinterhand und bist dank EZ abgesichert.
Dartengel
Wie mache ich das dann mit der verlängerten, muss ich den neuen Arbeitgeber darüber informieren oder nur dem altem Chef darüber informieren. Wollte Morgen dann bei der Elterngeldstelle anrufen und fragen ob ich auf einen Beratungstermin vorbeischauen kann.
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