Guten Abend, Frau Bader, mein Sohn wurde am 30.10.12 geboren. Ich hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt möchte ich aber auf 3 Jahre verlängern (werde trotzdem bei der Firma stundenweise arbeiten), da mir gesagt wurde, dass solange ich in Elternzeit bin, sozialversichert bin, sogar wenn ich sehr wenig arbeite. Ich bin nicht verheiratet und der Kleine ich bei mir krankenversichert. Ergibt das einen Sinn? Ist das Grund genug, um die Verlängerung zu beantragen? Oder brauche ich gar keinen Grund anzugeben? Außerdem möchte ich Sie fragen, ob es stimmt, dass man bei der Firma, in der man vor der SS gearbeitet hat, mind. 15 Std. arbeiten muss, wenn man Teilzeit arbeiten möchte. Ich habe einen Angebot bekommen, auf selbständiger Basis zu unterrichten. Zählen die Unterrichtsstunden auch zu den Stunden, die ich bei der Firma arbeiten würde (max. 30 /Woche)? Vielen Dank für Ihre Antwort! Gruß, ggerry
von ggerry am 06.09.2013, 20:36