Sehr geehrte Frau Bader,
für die Verlängerung meiner Elternzeit benötige ich noch einmal Ihre Hilfe:
K1 wurde am 16.10.2017 geboren, K2 am 28.11.2019. Soweit ich weiß, kann ich die Elternzeit so stückeln, dass ich pro Kind 3 Abschnitte nehmen kann.
Elternzeit habe ich wie folgt beantragt/genommen:
-16.10.2017 - 15.12.2019 (K1, 1. Abschnitt) -> diese Elternzeit habe ich zum 10.10.2019 gekündigt, da am 11.10.2019 der Mutterschutz für K2 begann
- 28.11.2019 - 27.11.2021 (K2, 1. Abschnitt)
Nun möchte ich solange zuhause bleiben, bis K2 3 Jahre alt ist bzw. in Kindergarten kommt.
1. Für das letzte Jahr, würde ich also das 3. Jahr von K1 (K1, 2. Abschnitt) beantragen, da dies zu erst verfällt, oder?
2. Kann die Elternzeit immer beginnen oder muss sie am Geburtstag beginnen? Müsste ich also für das letzte Jahr den 16.10.2021 oder kann ich den 28.11.2021 angeben?
3. Ich gehe davon aus, K2 im Kindergarten auch eine Eingewöhnungszeit braucht. Könnte ich für diese Zeit auch nur einen Monate Elternzeit beantragen (K2, 2.Abschnitt).?
4. Wenn ja (bei 3.): verfallen die restlichen Monate des 3. Jahres von K2?
Vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Forum und für Ihre Hilfe.
von
Crushkid
am 19.01.2021, 17:34
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo
bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2021
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Ich vermute, dass
-die 1.EZ vom 16.10.17-10.10.19 war (du schreibst bis 15.12.19). Ich rechne dafür grob 2 Jahre genommene EZ. (Letzlich wird taggenau gerechnet)
-11.10.19-27.11.19 vorgeburtlicher Mutterschutz
-28.11.19-27.11.21 EZ für 2.Kind. Das sind 2 Jahre.
Im Anschluss würde ich die verbliebene EZ vom 1.Kind nehmen. Das sind 1 Jahr und 5 Tage, somit bis zum 3.12.22.
Danach wäre es wichtig zu wissen was du machen möchtest wenn das 2.Kind im Kiga ist.
1)VZ arbeiten?
2)Max. 30 Std./Woche arbeiten?
1) Ab wann möchtest du das machen? Ich gehe davon aus, dass dein Kind erst zu Aug./Sept. einen Kitaplatz bekommen wird. Mit Eingewöhnung ist schnell noch ein Monat um.
2) Wenn ich du wäre würde ich mich dafür entscheiden und die EZ vom 2.Kind an die vom 1.Kind dranhängen, also vom 3.12.22 bis zum 2.12.23. Insofern der AG mitmacht kannst du bis zu 30 Std./Woche TZ in EZ arbeiten. Solltest du doch vor Ende der EZ mehr als 30 Std./Woche arbeiten wollen, dann kannst du die EZ vorzeitig beenden.
Bedenke: Dir bleiben dann Tage,Wochen,Monate vom 2.Kind über. Diese kannst du bis zum 8.Geburtstag des Kindes nehmen.
von
Ani123
am 19.01.2021, 20:17
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Ani schon wieder falsch..
Einmal beantragte Elternzeit kann man nicht nach Lust und Laune beenden. Dem muss immer der AG zustimmen, ausser zur Wahrnehmung einer neuen Mutterschutzfrist. Dem darf dann der AG nicht widersprechen.
Mitglied inaktiv - 19.01.2021, 21:21