Guten Tag Frau Bader, mein 2. Jahr Elternzeit für meinen Sohn (geb. 28.07.16) fängt bald an. Ich möchte aber noch ein weiteres Jahr zu Hause bleiben. Muss ich das 3. Jahr Elternzeit für ihn in Anschluß nehmen, oder könnte ich das 3. zurückgestellte Jahr für meine Tochter nehmen (geb. 25.07.13)? Ich würde lieber das 3. Jahr für meine Tochter nehmen, da das Jahr ja früher verfallen wird als das 3. Jahr Elternzeit für meinen Sohn. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
von misscymru am 24.07.2017, 21:38