Liebe Frau Bader, mein Sohn ist 15 Monate alt. Ich habe nach seiner Geburt im Oktober 2014 eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Elterngeld habe ich bereits voll im ersten Jahr ausgezahlt bekommen. Seit diesem Jahr arbeite ich auf 450-EUR-Basis (also geringfügig beschäftigt) bei meinem Arbeitgeber. Ich muss kommenden Oktober wieder anfangen zu arbeiten. Wenn ich nun in diesem Jahr wieder schwanger werden würde, wäre es dann möglich die Elternzeit zu verlängern, sodass ich direkt von der Elternzeit in den Mutterschutz wechseln würde? Falls dies möglich ist, würde ich dann Elterngeld in der gleichen Höhe wie beim ersten Kind erhalten oder würde die momentan geringfügige Beschäftigung mit einbezogen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße
von katrin030201 am 15.01.2016, 22:08