Ett ME
Sehr geehrte Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag ist 2 Monate vor der Geburt meines Kindes ausgelaufen, ich war dann bis zur Geburt noch arbeitslos gemeldet und hatte Alg 1 bezogen. Nun habe ich 10 Monate Elterngeld bekommen ( mein Freund hatte 4 Monate Elternzeit mit Elterngeld, wir bezogen dies gleichzeitig). Ich habe noch Anspruch auf 2 Monate Alg1. Ich überlege mich jetzt im Anschluss an die Elternzeit arbeitslos zu melden um die 2 Monate Alg 1 zu beziehen und um von der Krankenkasse her einen gesicherten Status zu haben. Aber gebe ich damit meinen Elternzeit Status auf (Rentenpunkte,...)? Wenn ich mich nicht arbeitslos melde muss ich dann den Krankenkassenbeitrag selbst bezahlen? Gibt es eine weitere Lösung? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, man bekommt pro Kind für die Rente 3 Jahre angerechnet. Ansonsten kann man nur ArbGeld 1 bekommen,wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Arbeitslos melden kannst Du Dich nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, also mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst und Kinderbetreuung nachweisen kannst. Ansonsten muss Dein Freund für Euch aufkommen, die Krankenkasse musst Du selbst zahlen. Alternative : Heiraten und dann bei ihm kostenfrei familienversichern. LSK 3 würde zudem ordentlich sein Netto erhöhen.
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