Guten Tag Frau Bader, meine 2 jährige Elternzeit läuft im Juli aus.Ich werde im März in Teilzeit wieder einsteigen.Nun lässt mir die Betreuungssituation (4 Wochen Schließzeit) keine Wahl:Ich muss meine Elternzeit um 1 Monat verlängern.Ich kann in dieser Zeit aber auch nicht arbeiten.Wie muss ich mich,rechtlich gesehen, verhalten? Ich weiß die Elternzeit muss ich 7 Wochen vor Ablauf schriftlich verlängern. Wie ist das aber mit dem Teilzeit Vertrag? Vielen Dank für die Antwort. Viele Grüße
von JL am 18.01.2018, 18:14