Perlhuhn-c
Hallo Frau Bader, ich habe im Oktober 2012 mein erstes Kind bekommen und dann 20 Monate Elternzeit genommen. Danach gab es einen Aufhebungsvertrag. Kann ich die nicht genommenen Monate nun auf einen anderen Arbeitgeber übertragen und nehmen, wenn meine Tochter in die Schule kommt? Für meinen im Dez 2015 geborenen Sohn habe ich drei Jahre beantrag, überlege jetzt aber, diese auf 2 Jahre zu verkürzen und dann ebenfalls zum Schulstart zu nehmen. Ist dies möglich? Allerdings würde ich das Arbeitsverhältnis beenden und dann ebenfalls das eine Jahr auf einen neuen AG übertragen. Kann man die Elternzeit auch nehmen, wenn man keinen AG hat und selbstständig ist? Wer zahlt dann die KV? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, bei Kind 1 geht es nur mit Zustimmung des neuen Ag, bei Kind 2 auch ohne Liebe Grüße NB
mellomania
du hast nur das recht, die ersten drei jahre elternzeit zu nehemn. wenn deine kinder also unter 3 sind und du den arbeitgeber wechselst muss der neue bis zum alter von drei jahren die elternzeit akzeptieren. da deine kinder aber älter sind, kannst du mit dem arbeitgeber reden, er ist aber nicht verpflichtet. meine sind auch weg. beim zweiten kind greift das noch, eben bis er drei is.
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