Hallo Frau Bader, ich habe im Oktober 2012 mein erstes Kind bekommen und dann 20 Monate Elternzeit genommen. Danach gab es einen Aufhebungsvertrag. Kann ich die nicht genommenen Monate nun auf einen anderen Arbeitgeber übertragen und nehmen, wenn meine Tochter in die Schule kommt? Für meinen im Dez 2015 geborenen Sohn habe ich drei Jahre beantrag, überlege jetzt aber, diese auf 2 Jahre zu verkürzen und dann ebenfalls zum Schulstart zu nehmen. Ist dies möglich? Allerdings würde ich das Arbeitsverhältnis beenden und dann ebenfalls das eine Jahr auf einen neuen AG übertragen. Kann man die Elternzeit auch nehmen, wenn man keinen AG hat und selbstständig ist? Wer zahlt dann die KV? Vielen Dank im Voraus.
von Perlhuhn-c am 12.07.2017, 13:31