Nina884
Guten Abend Frau Bader, Unser Sohn wurde im Dez15 geboren, für ihn habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich wieder schwanger ET ist Feb17. Für dieses Kind würde ich gerne auch zwei Jahre beantragen. Mein Arbeitgeber hat mir einen Antrag auf erneute Elternzeit zugesendet. Jetzt bin ich mir nicht sicher,wie ich diesen ausfüllen soll. Wenn ich beantrage, den Rest der Elternzeit des 1.Kindes auf das 3.-8.Lebensjahr zu verschieben(insg.22monate; 10Monate Rest+3.Jahr) 1. muss ich diese Monate dann auch nehmen,oder 2 .verfällt dies automatisch,falls ich mich innerhalb dieser Zeit nicht nochmal melde. Nicht dass ich diese dann nehmen muss,falls dann kein Bedarf mehr von meiner Seite besteht. 3. Wenn jedoch Bedarf besteht,wann müsste ich diesen dann beim AG einreichen? 4. Zusätzlich müsste ich ja dann die 1.Elternzeit vorzeitig beenden um MG+EG besser da zu stehen,sehe ich das richtig? Wäre Ihnen sehr dankbar,wenn sie mir diese 4 Punkte beantworten könnten. Vielen Dank.
Hallo, Müssen Sie erst einreichen, wenn es soweit ist. Es gibt einen Anspruch. Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Hallo 1. nehmen musst Du sie nicht, aber kannst. 2. Ab dem 8. Geburtstag des jeweiligen Kindes gibt es keine Elternzeit mehr. Müssen also rechtzeitig angemeldet werden um sie bis zum 8. Geb. genommen zu haben. 3. Übertragende Elternzeiten muss man 13 Wochen vor Antritt anmelden. 4. genau, einen Tag vor neuem Mutterschutz die Elternzeit beenden. An Deiner Stelle würde ich erst ein Jahr für Kind zwei nehmen, dann den Rest von Kind 1 ranhängen, oder einen Teil davon. Somit bleiben Dir 24 Monate von Kind 2 über, welches ja später erst 8 wird. Du hast dann länger aufgesparte Elternzeit zur Verfügung ;-)
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