xeliara
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine wichtige Frage und da ich seit Tagen (seit dem 24.12.16 um genau zu sein) keinen Sachbearbeiter der Elterngeldstelle erreiche und mir die Zeit davon läuft, hoffe ich, dass sie mir helfen können. Mein Sohn kam am 21.12.2016 zur Welt, ET war eigentlich der 8.1.17. Ich habe die reguläre Mutterschutzfrist von 99 Tagen. Um Elterngeld zu beantragen muss ich der Elterngeldstelle eine Kopie des schriftlichen Elternzeit plus Antrags meines Arbeitgebes mit der genauen Dauer der Zeit abgeben. Allerdings weiß ich nicht genau von wann bis wann ich nun genau Elternzeit plus habe, könnten sie mir den genauen Zeitraum mitteilen, so dass ich den Antrag baldmöglichst abgeben kann? Hier noch einmal die Daten ET 8.1.2017 Geburtstermin 21.12.16 Mutterschutz vom 26.11.16 bis 4.3.17 Elterngeld plus Vielen Dank im Voraus.
Hallo, ab Geburt und dann 24 Monate minus den Monaten, die Sie Mutterschaftsgeld beziehen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dein Elterngeld endet wenn das Kind 22 Monate alt ist. Wird dann im Voraus ausgezahlt jeden Monat. Wie lange ihr es Euch leisten könnt dass Du Zuhause bleibst müsst ihr entscheiden. Elterngeld endet dann definitiv, Elternzeit kannst Du nehmen wie Du möchtest bis zu 3 Jahre ab Geburt.
xeliara
Also heißt ich hab Elternzeit vom 21.12.16 (Geburt) bis 20.10.18. Das wären dann 22 Monate...die will ich ja auch nehmen. Das wäre mal eine Aussage, mit der ich arbeiten kann...
xeliara
Sorry, meinte Elterngeld Plus... :-)
Sternenschnuppe
Ahhh, Moment. Dein Kind kam ja eher, daher ist Dein Mutterschutz länger. Dann werden vermutlich 3 Monate Basiselterngeld verrechnet und Du kannst nur noch 9 teilen. Das Elterngeld endet dann nach 21 Monaten. Willst Du aber eh nicht Vollzeit arbeiten, dann nimm bitte 2 Jahre Elternzeit und schreibe rein, ab wann Du Teilzeit IN Elternzeit arbeiten möchtest. Das macht man dann etwa 5-3 Monate eher aus und fest und Du weißt dann ab wann es wirklich geht. Nimmst Du weniger als zwei Jahre hast Du keinen Anspruch auf Verlängerung. Den Teilzeiteinstieg hingegen kann man flexibler gestalten. Schreibst "voraussichtlich ab 21.09.2018" ... Ganz genau steht dann im Elterngeldbescheid wann welche Summen ausgezahlt werden.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung