Jennifer86
Guten Tag, Ich habe eine Frage. Ich befinde mich in einer katastrophalen Situation. Bin im Moment schwanger und es steht schon fest, dass ich leider alleinerziehend sein werde. Ich allein werde ausschließlich für das Kind sorgen. Der Vater verdient viel zu wenig und kann somit keinen Unterhalt leisten. An dieser beruflichen Situation wird und kann sich auch leider nichts ändern.Der Vorschussvom Jugendamt mit 150€ wird mich in der Elternzeit allerdings nicht retten Elterngeld - Miete- laufende Kosten etc Nun meinte der Herr vom Jugedamt ich könne für das Kind selbst Hartz4beantragen. Nun ist meine Frage wie so etwas aussieht Ich selbst beziehe kein Hartz 4 und inwieweit wird mich das unterstützen finanziell? Finde hierzu leider keine Infos im Netz. Bis zum Termin im Jobcenter hab ich mir den Kopf zerbrochen. Ich werde Elterngeld ca 850€ bekommen. Davon dann schon 460€ Warmmiete mit Strom + KFZ Finanzierung, Versicherungen... wie wird so etwas berechnet ob man Unterstützung bzw Hartz 4 fürs Kind bekommt? Habe ich überhaupt Chancen?
Hallo, das hängt von der Höhe der Einkünfte ab. H IV, Wohngeld, Kinderzuschlag. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Evtl hast du auch Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld (statt Hartz 4). Beides ist einkommensabhängig. LG luvi
Kristiiin
Sieht bei mir 1 zu 1 genauso aus. Ich kenne das Problem (Nur dass man hier für 460€ nicht Mal ne 1-Zimmerwohnung bekommt...) Auf Grund meines vorherigen Einkommes habe ich keinen Anspruch auf Nichts wurde mir gesagt (und ebenso dass 1200€ genug zum Leben mit Kind sind), außer ggf. Unterhalt vom Vater des Kindes. Vllt haben Sie Anspruch auf Wohngeld. Würde mal den Antrag stellen. Dass man Hartz4 für ein Kind bekommt, kann ich mir nicht vorstellen...
luvi
Hallo, Klar kann man für eine Kind Hartz 4 bekommen. Je nach Alter des Kindes gibt's unterschiedlich viel. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss wird allerdings mit dem Anspruch verrechnet. Ich denke, am ehesten habt ihr Anspruch auf Wohngeld. Anspruch auf Kinderzuschlag hat man, wenn so Hartz 4 Bezug vermieden werden kann. Luvi
Mitglied inaktiv
Autsch, na da hat ja wer Ahnung..... Nein, für ein Kind kannst du kein Hartz4 beantragen. Sondern nur Sozialgeld. DEN !! Unterschied sollte man beim JA auch kennen. Davon ab wird euer beider "Einkommen" berücksichtigt, sprich Du müsstest dann eben Hartz4 anmelden, alles komplett offen legen und dann würde man aus euch eine Bedarfsgemeinschaft machen. dann würde man für euch beide prüfen ob überhaupt ein Anspruch besteht. Du könntest auch prüfen lassen ob ihr Anspruch auf Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld habt. Das greift aber nur wenn du nicht in den Hartz4-Status rutscht.
Surematu
Ich war fast in deiner Situation,mein Sohn war zum Zeitpunkt der Trennung 6 Monate alt. Ich habe mich bei pro familia beraten lassen was die finanzielle Zukunft angeht. Z.b. habe ich dann Elterngeld plus beantragt,dass heißt du bekommst die Hälfte von dem Geld,dementsprechend sollte ich mit dem Bescheid zum Jobcenter und aufstockend H4 beantragen. Ich bekomme das Elterngeld angerechnet und die Miete wird übernommen,mein Sojn bekommt an seinen Regelbedarf sein Kindergeld sowie seinen Unterhaltsvorschuss angerechnet,da sein Vater nicht willig ist zu zahlen. Wir kommen so gut um die Runden. Ich habe eben den Ratschlag der Beraterin umgesetzt,da mein Arbeitsvertrag kurz nach der Geburt ausgelaufen ist,war das persönlich die bessere Entscheidung. Alternativ kannst du Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beantragen.
Mitglied inaktiv
Luvi, nein kann man nicht. Schau dir mal die Grundvoraussetzungen für Hartz4 an, man muss grundsätzlich arbeitsfähig sein. Was ein Kind eben nicht ist. Entsprechend wird für Kinder Sozialgeld gezahlt, nicht Hartz4. Auch wenn viele meinen das wäre das gleiche, stimmt das eben nicht. Und es gibt teils extreme Unterschiede.
Kristiiin
Ernsthaft, man kann Elterngeld+ mit Hartz4 aufstocken? Wieso plane ich wieder TZ arbeiten zu gehen sobald mein Kleiner 6 Monate alt ist... ?! Sorry, Nichts Persönliches, aber das darf doch nicht wahr sein!
Ähnliche Fragen
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?