Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Sehr geehrte Frau Bader, kann ein getrennt lebender Vater, (gemeinsames Sorgerecht und ABR ) (Baby lebt zur Zeit bei der Mutter), gegen den Willen der Mutter in Elternzeit gehen, wenn die Kindesmutter wieder einer selbstständigen Beschäftigung nach geht? Ich würde unser Baby in diesem Fall dann gern zu mir nehmen und es für die Dauer der Elternzeit Vollzeit betreuen. Besteht eine solche Möglichkeit gegen den Willen der Mutter?

von p...082016 am 17.03.2017, 19:55



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Hallo, hier kochen die Gemüter ja über! Ich habe jetzt einfach mal alles überflogen und wenn ich dann lese, dass Sie nur 1 Stunde die Woche betreuten Umgang mit dem Kind haben, wird es hierfür ja einen Grund geben. Möglicherweise liegt er bei der Kindsmutter, das kann ich und auch die anderen hier aus der Ferne nicht beurteilen. Gleichwohl haben Sie keinen Anspruch und keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter in Elternzeit zu gehen und das Kind zu sich zu nehmen.und schon gar nicht komplett zu sich zu nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2017



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Dafür musst du mit dem Baby in einem Haushalt leben - hört sich nicht so an, als wolle die Mutter das.

von Tini_79 am 17.03.2017, 21:28



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Da denkst du aber gerissen, nein das wird nicht gehen. Dein kind ist bei deiner Ex wohnhaft und nicht bei dir ohne ihre Zustimmung kannst du nur per gerichtsurteil was daran ändern.

von sterntaler82 am 18.03.2017, 07:10



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Warum gerissen? Ich muss zugeben dass ich es alles andere als gut finde, dass die Mutter nach nur sieben Monaten wieder arbeiten geht. Wenn sie keine Vollzeitbetreuung gewährleisten kann oder möchte, ich könnte das. Denke die Bedürfnisse der Mutter nach Selbstverwirklichung oder Besitzansprüche sollten da hinten anstehen, entscheidender wären da doch die Bedürfnisse unserer Tochter.

von p...082016 am 18.03.2017, 10:29



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Wenn die Mutter wieder arbeiten geht, hat sie doch offensichtlich eine Betreuung für das Kind!?

von Tini_79 am 18.03.2017, 12:51



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Hmmm also ich finde das vollkommen normal, dass man irgendwann wieder arbeiten geht und das Kind so lange betreut wird. Es ist sicher nicht leicht sein kleines Baby früh abzugeben, aber wenn man alleinerziehend ist, muss man auch dafür Sorgen, dass man Geld verdient. Warum sollte die deshalb eine schlechte Mutter sein ? Warum sollte man ihr deshalb das Kind wegnehmen nur weil sie für ihren Lebensunterhalt selbst Sorgen will? Ich kann nur von mir selbst berichten. Mein Partner und ich haben uns getrennt, eig wollte ich 3 Jahre in Elternzeit bleiben. Wo wir uns getrennt haben war unser Sohn 1 Jahr und ich musste wieder Teilzeit arbeiten gehen, ansonsten hätte ich von ALG leben müssen. Der Vater bekommt übrigens Hartz 4, er ist den ganzen Tag zu Hause. Trotzdem ist der kleine bei mir geblieben. Sorry für die Rechtschreibfehler, schreibe vom Handy

von OliviaÖl am 18.03.2017, 13:15



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

In irgendeiner Form wird sie das wohl, ich gehe nicht davon aus, dass sie unser Kind in der Zeit sich selbst überlässt. Aber was wollen Sie mir damit sagen, dass eine Fremdbetreuung einer Betreuung durch Vater in jedem Fall vorzuziehen ist ?

von p...082016 am 18.03.2017, 13:26



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Ich habe nicht davon gesprochen dass sie eine schlechte Mutter ist. Aber zum einen halte ich sieben Monate einfach für zu früh und was spricht dagegen dass der Papa in Elternzeit geht (wie Mütter ja auch) und sein Kind betreut. Da stellt sich jetzt irgendwie nicht die Frage des wegnehmens sondern was ist das Beste für unser Kind.

von p...082016 am 18.03.2017, 13:34



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Nein das nicht, aber so wie ich das herauslese, haben Sie vor das Kind komplett zu sich zu nehmen, weil die Mutter arbeitet. Das wäre dem Kindeswohl auch nicht zugetragen, denn es würde ja aus seinem gewohnten Umfeld gerissen. Und was wäre wenn Ihre Elternzeit dann auch vorbei ist? Wo soll das Kind dann leben? Warum einigen Sie sich dann nicht darauf, dass Kind immer während der Arbeitszeit der Mutter zu betreuen? So müsste es nicht fremdbetreut werden, aber auch nicht aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden

von OliviaÖl am 18.03.2017, 13:39



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Welche Gründe bringt denn die Mutter vor, dass die dagegen ist? Kann man einen Kompromiß aushandeln, d.h. dass das Kind an den Tagen wo die Mutter berufstätig ist, komplett beim Vater lebt und an den freien Tagen bei der Mutter? Ich denke dass das Jugendamt das entscheiden muss, wenn man sich nicht einigen kann.

Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 14:02



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

OliviaÖl, das geht aber nicht. Jedenfalls kann der Vater dann keine EZ nehmen und auch kein EG beziehen. Damit er beides bekommt muss das Kind nämlich bei ihm gemeldet sein. Außerdem müsste die Mutter dem Vater zusätzlich ja auch noch Unterhalt zahlen. Fakt ist, wären die beiden ein Paar und würden zusammen wohnen, könnte er ganz normal jetzt seine 7 Monate EG noch in Anspruch nehmen, EZ beim AG anmelden und die 7 Monate das Kind betreuen. Nun sind die beiden Eltern nicht mehr zusammen und die Frage stellt sich, soll ein 7 Monate altes Kind in die Fremdbetreuung weil der Gesetzgeber diese Lücke so gelassen hat. Darauf läuft es im Grunde genommen nämlich heraus. Das und weil die Mutter, warum auch immer, Angst hat das das Kind nach der zeit nicht wieder in ihren Obhut alleine kommt weil der Vater nämlich gesetzlich gesehen dann auch eine engere Bezugsperson wäre. Alternative wäre, Mutter stimmt zu das der TE sich für die Zeit an ihrem Wohnsitz anmeldet, er das Kind morgens und abends abholt und dem wäre Genüge getragen. Der Vater darf ja durchaus noch einen Zweitwohnsitz haben wo er sich eben überwiegend aufhält. Aber auch dann bliebe das Problem, wie einem Richter schmackhaft machen das ja der Vater keine engere Bezugsperson ist - der "böse" Papa könnte ja auf die Idee kommen und das dauerhafte Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Und hätte dann auch noch Chancen. Also scheint es für die Mutter "vorteilhafter" das Kind in die Fremdbetreuung geben um eine "Entfremdung" zwischen Kind und Vater zu erwirken. Hier gibt es einen Vater der, warum auch immer, sich kümmern will. Wenn er nicht darf wie er will, kann ich auch nur den Rat geben vor Gericht zu gehen. Dann muss es der Richter klären.

Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 14:08



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Hallo Olivia..., ja das wäre eine tolle Lösung. Bedauerlicherweise sind einvernehmliche Absprachen nicht möglich, da sie gern jeden Kontakt zu unserem Kind unterbinden möchte, glücklicher Weise ist das heute nicht mehr möglich. Also kann ich mich nur auf rechtlich durchsetzbare Dinge beschränken.

von p...082016 am 18.03.2017, 14:08



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Grundvoraussetzungen für EG und EZ ist aber das das Kind mit dem Elternteil gemeldet ist. Eure Lösungen gehen also rein rechtlich schon nicht.

Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 14:11



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Hmmm ok das habe ich nicht gewusst. Dann würde ich mich auch beraten lassen wie jetzt am Besten vorzugehen ist. Ich kann die Mutter dann aber auch verstehen, wir wissen ja die Gründe nicht warum sie jetzt schon wieder arbeiten geht. Ich musste damals auch gehen, wollte nicht von Hartz 4 leben

von OliviaÖl am 18.03.2017, 14:13



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Das tut mir sehr leid für Sie und dann kann ich Sie natürlich besser verstehen. Am Besten Sie lassen sich dann wirklich schnell rechtlich beraten. Oder auch beim Jugendamt

von OliviaÖl am 18.03.2017, 14:15



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

würdest du denn euer kind auch ohne elterngeldbezug betreuen, d.h. morgens und abends abholen/bringen? ich meine, es geht doch um das wohl des kindes, da spielt doch geld keine rolle, hauptsache, du bist freigestellt und behältst deinen arbeitsplatz.

Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 14:37



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

@kravallie, ich kann mir schon vorstellen in welch eine Richtung das gehen soll, aber ich bin ehrlich, ich könnte nicht ohne den Bezug eines Einkommens zuhause bleiben. Ich glaube einem Durchschnittsverdiener ist es so gut wie unmöglich ein halbes Jahr ohne Einkommen zu leben.

von p...082016 am 18.03.2017, 15:10



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Wie soll es denn nach Ihrer Elternzeit weitergehen? Also sagen wir mal so Sie nehmen das Kind jetzt zu sich und kümmern sich damit es nicht fremdbetreut wird. Aber wenn Ihre Elternzeit um ist? Dann muss es doch auch fremdbetreut werden? Um wie viele Monate würde es sich denn handeln die Sie in Elternzeit gehen?

von OliviaÖl am 18.03.2017, 15:22



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Ich würde schon schauen dass unser Kind wenigstens bis zum 15 oder 17 Lebensmonat zuhause bleiben kann, danach dann Tagesmutter oder Kleinkindgruppe im kiga. Wo der ständige Aufenthaltsort dann zu wählen ist muss man dann schauen. Selbstverständlich würde ich auch versuchen dass unser Kind möglichst viel Zeit mit der Mama verbringen kann um einer Entfremdung vorzubeugen.

von p...082016 am 18.03.2017, 15:36



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Das würde dann darauf hinauslaufen, dass das Kind bei Ihnen bleibt, sonst wäre ja wieder ein Wechsel da. Da kann ich die Mutter schon auch verstehen, dass sie davor Angst hat und dem nicht zustimmt. Muss Sie denn jetzt schon arbeiten gehen oder will sie es? Und wie lange wäre das Kind dann am Tag überhaupt fremdbetreut? Alles wichtige Dinge die zu klären sind. Ich kann Sie schon auch gut verstehen, nur würde man so das Kind aus seinem Umfeld nehmen. Es ist ja auch noch sehr klein und die Mutter mit Sicherheit ( im Moment ) die Hauptbezugsperson. Wenn Sie die Kleine z.B. 2 Stunden am Tag fremdbetreuen lässt, dann wäre das anders zu sehen, als wenn sie die Kleine den ganzen Tag abgibt

von OliviaÖl am 18.03.2017, 16:21



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

ich fasse zusammen: die mutter will/muß ihr baby mit 7 monaten fremdbetreuen lassen, weil sie wieder arbeiten muß. der vater lebt nicht im haushalt, könnte aber elternzeit nehmen und das kind ganz zu sich nehmen. um elterngeld beziehen zu können, MUSS der vater aber zwingend im haushalt gemeldet sein und wahrscheinlich auch physisch, bis aufs woe, anwesend, d.h. er muss quasi bei ihr wohnen (hieße wohl auch sich an den kosten beteiligen!) ich mutmaße jetzt mal, daß die mutter aus finanziellen gründen so schnell wieder arbeiten will/muß. was spräche dagegen, wenn du der mutter deines kindes betreuungsunterhalt zahlst, damit sie wenigstens noch 5 monate zuhause bleiben kann? und du einen großzügigen umgang geniesst? (für die pro-vater-gruppe: ICH würde mein kind niemals mit 7 monaten in irgendeine betreuung gegeben haben, sondern immer versuchen, WENIGSTENS ein jahr bei meinem kind sein zu können, nicht dass es wieder heisst, die mutter ist IMMER der bessere elternteil, das erste lebensjahr ist m.e. essentiell, schon allein weil väter halt einfach (meistens) keine brust haben)

Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 18:07



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Hallo, wie sieht denn die derzeitige Umgangsregelung aus? Sprich wie oft ist das Kind alleine beim Vater? Besteht eine enge Bindung des Kindes, wird es bereits jetzt stundenweise mehrmals die Woche vom Vater versorgt? DAS ist bei aller Debatte um Mutter/Vater-Rolle zunächst einmal zu bedenken. Wenn das Kind mit 7 Monaten noch nie länger als 1-2 Stunden beim Vater war alle paar Tage war, wird kein Richter den Aufenthaltswechsel des Kindes veranlassen - und genau darauf liefe es hinaus, wenn wirklich wegen einer solchen Angelegenheit ein gerichtliches Verfahren angestrengt wird. Denn ab von der Frage, ob die Betreuung durch Vater oder Tagesmutter die bessere ist - davor zu klären ist die Frage, ob der Wechsel des Aufenthaltsortes dem Kindeswohl dienlich ist. Und das ist nunmal nur zu klären über die Intensität der Bindung des Kindes. Ich bin durchaus dafür, dass Väter die Kinderbetreuung übernehmen, wenn es für das Kind die bessere Wahl ist. Nur muss dafür eben eine tragfähige Bindung bestehen. Und ich muss leider sagen, dass ich bei dem bisherigen Verlauf des Threads daran Zweifel hege.

von 2fachJungs am 18.03.2017, 20:47



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Warum muss die Mutter so früh wieder arbeiten? Zahlst du ihr keinen Unterhalt?

von Philomena0303 am 18.03.2017, 20:53



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Ich finde die Angaben des TP mehr als lückenhaft und hier viel zu viel Interpretation in den Antworten. "wenn die Kindesmutter wieder einer selbstständigen Beschäftigung nach geht" Wo steht da, dass sie Vollzeit arbeitet? Die Frau ist scheinbar selbständig und das ist man bekanntlich selbst und ständig... Klar kann es schlichtweg sein, dass sie arbeiten muss um ihre Kunden nicht zu verlieren. Da geht es ggf um die gesamte Familienexistenz. Das heißt aber weder, dass sie dafür aus dem Haus muss, noch, dass sie das 40h die Woche tut. Nach allem was wir wissen könnte sie Strickhosen auf Dawanda verkaufen... Kann man sicher super daheim nebenbei was schaffen. Ebenfalls mutmaßt man hier über Fremdbetreuung. Wie gesagt, ist nicht klargestellt, dass die Mutter für die Ausübung ihrer selbständigen Tätigkeit überhaupt das Haus verlässt. Und selbst wenn, wer sagt dass Oma und Opa nicht in der Zeit das Kind haben. Ja, das BEEG hat sicherlich in Bezug auf getrennt lebende Eltern Schwächen. Die Diskussion hier zeigt aber in meinen Augen, dass eine Änderung zu Problemen ganz anderer Natur führen würde. Nämlich dazu, dass ein Vater - von dem ich es sehr löblich finde, dass er sich so kümmern möchte - versuchen will eine Mutter zu ZWINGEN (Worte des TP, nicht meine) ihr Kind aufzugeben oder ihre Existenz. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 22:45



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Genauso sehe ich das auch.

von OliviaÖl am 18.03.2017, 23:02



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Hallo an alle die sich so intensiv mit meiner Frage hier beschäftigen. Sicher kann ich hier nicht auf alle Details eingehen, schließlich soll es anonym bleiben. Aber die Mutter muss nicht arbeiten gehen und erhält auch Unterhalt, sie arbeitet auch nicht von zuhause aus. Mir ist klar dass das ein sehr komplexes Thema ist, aber ist es rein rechtlich möglich und gegen den Willen der Mutter durchsetzbar?

von p...082016 am 19.03.2017, 07:22



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Gucken Sie mal hier, der Fall ist zwar nicht genau Ihrer, aber ähnlich: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kann-Kindsvater-gegen-Willen-der-Mutter-Elternzeit-beantragen_122325.htm So und das Letzte was ich jetzt dazu sagen werde, ist das ich es absolut nicht gut finde, dass Sie das Kind aus seiner gewohnten Umgebung von der Mutter wegholen wollen, nur weil diese auch arbeiten will. Es gibt so viele Frauen, die trotz Kind auch arbeiten. Ich finde es absolut löblich, dass Sie sich auch gern kümmern und es ist absolut nicht in Ordnung, wenn die Mutter sich bei dem Umgang querstellt. Aber das Sie nun vorhaben, dass Kind aus der gewohnten Umgebung zu reissen finde ich absolut nicht in Ordnung und hört sich für mich ein bisschen so an wie jede Chance zu nutzen, dass Kind zu bekommen. Ist nur meine persönliche Meinung Ich wünsche Ihnen alles Gute

von OliviaÖl am 19.03.2017, 09:19



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Zitat: Aber das Sie nun vorhaben, dass Kind aus der gewohnten Umgebung zu reissen finde ich absolut nicht in Ordnung und hört sich für mich ein bisschen so an wie jede Chance zu nutzen, dass Kind zu bekommen.Zitat Ende Genau, wie verwerflich. das dürfen ja nur Mütter machen. Er ist genauso Vater dieses Kindes wie die Frau Mutter des Kindes ist. Und hat damit die gleichen Rechten wie Pflichten. Das Problem fängt dann an wenn einer von beiden meint ihm würde mehr zustehen oder meint weniger. Wenn BEIDE sich daran halten, muss kein Kind aus gewohnter Umgebung "gerissen" werden. Wenn nicht, dann muss es halt der Richter klären. Und da ist es absolut lobenswert wenn mehr Richter mal gegen die Mütter entscheiden. Nur so besteht eine Hoffnung das es da wirklich mal irgendwann Chancengleichheit gibt und nicht das Geschlecht des Elternteiles entscheidet wo das Kind bleibt. Sondern wirklich das Kindeswohl. Wenn ich mich nicht irre hat der TE schon seit der Schwangerschaft ein Problem auch nur im entferntesten überhaupt mit seinem Kind was zu tun zu bekommen. Da alles blockiert wird. ich meine mich zu erinnern das die Mutter sogar schon ein älteres Kind hat, wo der leibliche Vater inzwischen das Handtuch geschmissen hat - auch dieser wurde wohl komplett blockiert. Wenn ich diese Fälle jetzt nicht durch einander werfe und mich völlig irre. Und das nur im entferntesten so stimmt was der TE hier schildert, könnte man der Frau also "System" unterstellen. Wie anders soll der TE also handeln als jetzt gleich "hart durchzugreifen"?

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 09:31



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Ich finde nicht, dass sich nur die Mutter kümmern sollte!!!! Absolut nicht. Und ich finde es auch absolut verwerflich, wenn die Mutter dem Vater keinen Kontakt gewährt. Ich finde es nur verwerflich, dass das Kind aus seiner momentanen gewohnten Umgebung gerissen werden soll. Das fände ich genauso verwerflich, wenn das die Mutter versuchen würde.

von OliviaÖl am 19.03.2017, 09:39



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

wo hast du denn das recherchiert??? ich habe auch gesucht, aber nichts dergleichen gefunden. im gegenteil der ap hält sich ziemlich bedeckt, was interna angeht und formuliert äußerst diplomatisch. du hast stt weiter unten nicht geantwortet, woher weißt DU denn immer so genau, was dem kindeswohl entspricht und dass immer die väter die guten sind? in deinem absoluten provaterrausch solltest du mal das alter des betroffenen kindes beachten, ich entsinne mich, daß du es sehr bedauert hast, deinen sohn so früh "abgeben" zu müssen, kannst du dich nicht hineinversetzen in die lage einer mutter, die einen säugling abgeben soll? dazu eben nicht nur für die zeit, in der sie arbeitet, sondern komplett mit großzügigem umgangsrecht. genau wie ich uriah gefragt habe, was ihr böses passiert ist, was hat DIR denn eine frau/mutter getan, dass du so wenig empathisch mit deinen geschlechtsgenossinnen bist? gerne auch per pn, denn ich bin wirklich erschüttert.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 09:48



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

"Aber das Sie nun vorhaben, dass Kind aus der gewohnten Umgebung zu reissen finde ich absolut nicht in Ordnung und hört sich für mich ein bisschen so an wie jede Chance zu nutzen, dass Kind zu bekommen." Wenn das Kind in Fremdbetreuung kommt, dann wird es doch auch aus seiner gewohnten Umgebung "gerissen", wenn man so sagen will. Und es kommt dabei nicht mal zu seinem Vater, sondern zu einer ganz fremden Person. Die Würfel sind doch schon viel früher gefallen. Als das Paar sich trennte, da wurde quasi entschieden, dass das Kind für den Rest seines Lebens zwei "zu-Hause", zwei getrennte Elternteile haben würde. Nun haben beide biologisch und rechtlich gleiche Anteile an dem Kind, also muss es zwischen beiden "pendeln", wie auch immer. Der Konflikt ist ja vorprogrammiert worden. Was ich gar nicht in Ordnung finde, ist die böse Unterstellung die in dem obigen zitierten Satz steckt, er wolle jede Chance nutzen, das Kind zu bekommen. Das heizt so einen Konflikt nur noch an. Er ist doch der Vater, warum soll er nicht Elternzeit nehmen und sich kümmern!? Wie viele andere Väter es auch tun, während die Mutter arbeiten gehen will, warum auch immer. Wenn das Jugendamt oder Gericht das regelt, dann nimmt er das Kind zu sich und meldet es bei sich auch an. Dann kann er Elternzeit nehmen. Aber hier muss das Jugendamt vermittelnd eingreifen, da die Mutter ja dagegen ist.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 09:59



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

DU findest eine unterstellung nicht in ordnung? lustig. was wäre die konsequenz, uriah? nicht trennen? oder wie stellst du dir die vermeidung von konflikten getrennter eltern vor?

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 10:04



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Ich erinnere mich an den Namen des TE. Der ist recht einprägend. Und nein, mir hat man nichts als Kind "angetan". Aber ich kenne mehrere Scheidungskinder. Und glaube mir, in keinem Fall war das Kindeswohl entscheidend für die Frage wo die Kinder bleiben. Selbst wenn die Mutter Alkoholikerin war oder Drogen nahm, sie war als Mutter die bessere Wahl wie der Vater. Bei fast keinem Kind gab es keine "Erpressungen und Machtspiele" seitens der Mütter. Zahlst du nicht pünktlich, darfst du es nicht mitnehmen. Ich ziehe mal zum neuen und schon war die alte Regelung Vater holt Kind nach der Arbeit ab (der hatte wegen frühen Arbeitsbeginn mittags Feierabend) nicht mehr möglich. Dafür wurde Kind dann in die Ganztagesbetreuung gesteckt. Persönlich "betroffen" bin ich evtl noch insofern das ein guter Freund, der auch Scheidungskind war, sich als junger Jugendlicher umgebracht hat. Er hat jahrelang gelitten, das JA und Gericht sah aber die Mutter trotzdem als geeigneter an. Der Vater musste ja Vollzeit arbeiten auch um Unterhalt zahlen zu können. Sehen durfte er sein Kind aber so gut wie nie. Die hat einfach sich immer dann mal wieder getrennt wenn es zu heikel wurde, auf die Tränendrüse gedrückt und dann war für alle anderen es wieder völlig OK. Hier ist ein Vater der sich seit Geburt darum bemüht das Kind auch zu sehen. Die Mutter scheint komplett zu blocken. Dann mit "gewohntem Umfeld" zu kommen ist IMO echt daneben. Das Kind wäre an den Vater gewohnt, wenn die Mutter den Umgang zulassen würde. Jetzt soll sie für die gewollte Entfremdung auch noch belohnt werden? Und nein, ich weiß nicht ob es immer dem Kindeswohl dient. Ich sage ja, es soll ein Richter entscheiden. Aber ihr wisst es eben genauso wenig. Trotzdem sind die meisten hier Pro Mutter eingestellt. Wehe man sagt mal, der Vater hat rein rechtlich genauso das gleiche Recht. Eigentlich dürfte bei einer Trennung KEINER das Kind mit nehmen, es müsste erst ein Richter schauen. Faktisch ist es aber so, man trennt sich, die Mutter nimmt automatisch die Kinder mit - oft gegen den Willen der Väter - und dann heißt es später vor Gericht "gewohntes Umfeld". Die Mutter hat das Kind dabei aber vorher bereits bei der Trennung das erste Mal aus gewohnter Umgebung "gerissen". Da kräht dann auch kein Hahn nach. Unser Sohn muss nicht auch noch die Trennung der Eltern verkraften. Aber er hat im selben Jahr zwei Umzüge über die Bühne gebracht, den Tot der Oma nach schwerer Krankheit und die schwere Erkrankung des Vaters. Das alles ist für Erwachsene schon schwer zu packen. Aber Kinder sollen damit tagtäglich mal eben lockerflockig zurecht kommen. Das funktioniert aber nicht. Und wenn man dann aus puren Eigennutz meint sein Ding durchziehen zu müssen - wie in dem anderen Thread ja gewollt - dann kann das eben nicht dem Kindeswohl dienen. Das darf man aber dann nicht sagen. Ich bin auch nicht immer pro Vater - im Gegenteil. Aber ich sage eben, das nicht das Geschlecht entscheiden darf wer das Kind bekommt. Und das ist eben leider aktuell immer noch zu häufig der Fall. Die Mutter hat nach Geburt den Mutterschutz - also da schon einen zeitlichen Vorteil. Den zweiten Vorteil hat sie dadurch, das der Vater wenn Trennung in der Schwangerschaft, nach der Geburt erst anfangen kann zu handeln bezüglich Vaterschaft, Umgang usw. Die Mutter steht automatisch fest, kann Fakten schaffen, der Vater hat da eben das nachsehen. Den bis das alles entschieden ist dauert es eben oft Monate - Zeit genug für die Frau eben alles in die Wege zu leiten damit er schlecht da steht. Und wie man hier sieht, es zieht immer wieder. Ihm wird es ja auch schon vorgeworfen. Das System ist aber einfach zum k....

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 10:23



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

... wie ist die derzeitige Umgangsregelung? Ohne tragfähige Bindu zwischen Vater und Kind ist es zwar ein schönes Vorhaben, dass der Vater Elternzeit nehmen will, aber eben nicht mehr. Wenn keine Einigung zwischen den Kindeseltern herbeigeführt werden kann, wird eine richterliche Entscheidung genau von der Frage nämlich abhängig sein. Und es geht nicht um die Entscheidung "gegen die Mutter/ für den Vater". Sondern allein um die Frage, ob ein dauerhafter Aufenthaltswechsel, auf den es hier nämlich hinauslaufen würde für Elternzeit, dem Kindeswohl am besten entspricht. Und dafür braucht es einiges. Ist nun mal so. Übrigens: Es ist nicht so, dass immer "zugunsten" der Mutter entschieden werden würde. Aber Familiensachen sind nun einmal nicht öffentliche Verhandlungen, so dass die Allgemeinheit schlicht gar nicht erfährt, wie oft Kinder auch beim Vater unterkommen. An die Öffentlichkeit gelangen nun einmal leider nur die Fälle, in denen Väter nach langem Kampf eben verlieren. Das ist aber nicht der Standard. Der Alltag im Gerichtssaal sieht anders aus.

von 2fachJungs am 19.03.2017, 10:31



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Das war keine Unterstellung, es ist meine persönliche Meinung, so wie es bei mir ankommt. Und ich finde, dass es was anderes ist, dass Kind ein paar Stunden am Tag in die Betreuung zu geben, als komplett den Aufentshaltsort zu wechseln. Die Hauptbezugsperson ist in dem Moment in dem Fall hier die Mutter. Das hat nichts mit Pro Mutter zutun. Ich hätte ja einen ähnlichen Fall und wir haben sogar zusammen gelebt, ich war aber nachweislich die Hauptbezugsperson. Unser Kind wurde mir zu gesprochen, obwohl ich es jeden Tag für 4 Stunden fremdbetreuen lassen musste und der Vater gar nicht arbeitet, er also Zeit gehabt hätte. Er hatte aber nachweislich fast keine Bindung zu dem Kind, sich nie um ihn gekümmert. Wenn ich nicht nach der Trennung angefangen hätte zu arbeiten, hätte ich von ALG leben müssen und ich hätte es schlimm gefunden vor die Wahl gestellt zu werden Arbeit oder Kind. Da geht es ja nicht um Selbstverwirklichung, sondern um die Existenz. Mein Sohn war damals übrigens auch erst 12 Monate alt. Vielleicht sehe ich den Fall deshalb jetzt auch etwas zu persönlich. Das kann gut sein.

von OliviaÖl am 19.03.2017, 10:40



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Es ging nicht um ein paar Stunden am Tag Fremdbetreuung, es war im zweiten Posting des KV von einer Vollzeitbeschäftigung die Rede! Bei Selbstständigkeit kann das u.U. sogar mehr als 40 Std die Woche sein. Wir wissen es nicht. Natürlich geht man immer von seinem eigenen Erfahrungshintergrund aus. Du hattest einen ähnlich gelagerten Fall und dir wurde das Recht zugesprochen. Aber du kannst doch von dir nicht auf den anderen Fall schließen, ohne die konkreten Verhältnisse zu kennen. Ich habe keine persönliche Geschichte mit Trennung und Streit um die Betreuung, weder bei mir noch in meinem näheren Umfeld, damit bin ich nicht vorbelastet. Wenn der KV bisher schon eine Beziehung zum Kind hat, und das Kind regelmäßig bei sich hat, dann ist das kein Herausreißen aus der gewohnten Umgebung. Das Wort Herausreißen hat schon so einen gewalttätigen, unterstelligen Unterton. Wenn das Kind dann eine Zeit lang hauptsächlich vom KV betreut wird, und an der freien Tagen der Mutter bei ihr ist, dann ist es eben ein Wechselmodell, das flexibel angepaßt ist an die beruflichen Möglichkeiten der jeweiligen Elternteile. Der gewaltsame Akt ist nicht die Betreuungsübernahme durch den Vater, sondern früher schon die Trennung des Paares.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 10:59



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Entschuldige, ich verstehe Deinen Frust, und ich finde es auch extrem unfair wir in manchen Fällen entschieden wird. Aber auch ich erinnere mich an einige Deiner Postings ( Name bei Google plus rund ums Baby , und man findet viele ) Soweit ich weiß siehts Du Deine Tochter eine Stunde in der Woche, und dies nicht einmal alleine. ! ( hat sich das geändert ? ) Ich meine das nicht böse, aber Du musst mal langsam machen und nicht immer wieder neue Kriegsschauplätze aufmachen !!! Elternzeit und das Kind bei Dir gemeldet oder Du da ? Du darfst nicht einmal unbegleitet einen Tag mit ihr verbringen ! Das sind leider die Fakten. Etabliere, notfalls über das Gericht, einen anständigen Umgang, das sollte Dein Ziel sein. Setze Dir realistische Ziele, sonst ist es bei so einer Mutter echt kein Wunder, dass sie und Anhang komplett dicht machen. Ihr habt noch Jahrzehnte vor Euch zusammen Eltern zu sein. Rege DU eine Erziehungsberatung an, damit ihr lernt zusammen Eltern zu sein. Baue langsam eine Bindung auf, und dann kam man Stück für Stück weitersehen. Ja, alles doof, alles unfair und Mist, ist so, aber es bringt Dich kein Stück weiter Dinge zu verlangen die ünmöglich sind. Du kannst nicht erwarten Bestsellerautor zu werden ohne schreiben und lesen zu lernen ;-)

von Sternenschnuppe am 19.03.2017, 11:08



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Beziehungsweise, warst Du es der sich neulich beschwerte, dass er nach kurzem Umgang das Kind dem Opa übergeben muss ? Das meine ich, hör bitte auf damit, Du machst Eure Zerüttung immer schlimmer und setzt immer wieder nach......

von Sternenschnuppe am 19.03.2017, 11:13



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

... ist zu wenig für den Wunsch, Elternzeit gegen den Willen der Kindesmutter durchzusetzen. Es fehlt die erforderliche Bindung für einen Aufenthaltswechsel. Mein Rat daher: Kontakt zum Jugendamt suchen, Umgangsregelung erweitern lassen - zumindest versuchen beim JA über einvernehmliche Regelung - und wenn das scheitert, beim Gericht Umgang beantragen. Damit ist dem Kind mehr gedient, als sich um die Frage der Elternzeit zu streiten.

von 2fachJungs am 19.03.2017, 12:13



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Genauso sehe ich das auch!!! Anderenfalls wäre es jawohl ein herausreißen des Kindes aus seiner gewohnten Umgebung

von OliviaÖl am 19.03.2017, 12:25



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Bei einer "Fremdebetreuung" wird das Kind nicht aus der Umgebung gerissen, weil es weiterhin den größten Teil des Tages in seiner gewohnten Umgebung verbringt. Es schläft nachts im bekannten Bett im Bekannten Zimmer, wird abends mit dem bekannten Ritual von der bekannten Person ins Bett gebracht.... Das zählt vor Gericht, und zwar zu Recht. Außerdem frage ich mich, was den (unbekannten, aus welchen Gründen auch immer) Vater zu einer per definitionem und immer besseren Betreuung macht als eine Erzieherin? Weil er Gene mit dem Kind teilt? Also bitte! Der Vater ist - soweit ich die Geschichte im Kopf habe - dem Kind genauso fremd wie Frau Müllermeierschulze in der Krippe. Das "Fremdbetreut vs. Bekannbetreut"-Argument zieht nicht. Wohl aber das Argument, daß in einer Krippe das Kind von der Mutter wohlwollend, kooperativ und nur für einen begrenzten Zeitraum übergeben wird. Bleibt das Interesse des KV, sein Kind zu betreuen. Das ist zu berücksichtigen, klar. Aber mit dem Kindeswohl-Argument ist hier - soweit ich das sehen und beurteilen kann - kein Blumentopf zu gewinnen.

von Strudelteigteilchen am 19.03.2017, 12:52



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Es werden in kleinster Weise ständig neue Kriegs Schauplätze eröffnet, allerdings versuche ich mich zu erkundigen, wie ich Situationen, die ich für unangemessen halte ändern kann. Wenn Dinge falsch laufen muss man diese ändern... und nicht den Kopf in den Sand stecken. Auch beginne ich mit der Mutter keine Diskussion die sinnlos ist, Sorgerecht ist möglich=Verfahren eingeleitet, mehr Umgang ist möglich=Verfahren eingeleitet, Kind nicht mehr an Großvater übergeben unmöglich= keine Reaktion von meiner Seite, erdulden der Situation. Bedauerlicherweise spielt die Zeit gegen mich, Jugendamt völlig hilflos bei Beratungsverweigerung, trotzdem ständig neue Versuche der Beratung mit ständiger Fristsetzung... nötig vor einem Verfahren. Die Zeit geht ins Land ohne dass es vorwärts geht und es erscheinen ständig neue Situation auf die man nicht oder nur sehr verzögert reagieren kann. Wenn ich es als Vater nicht gut heiße dass unser Kind so früh fremdbetreut wird, muss ich doch schauen ob ich das abwenden kann, bzw nach alternativen suchen? Mir ist schon klar dass es sehr viele Frauen als ihr Gott gegebens Recht betrachten, völlig allein und einmischungsfrei über "ihre " Kinder entscheiden zu dürfen... das sehe ich aber völlig anders.

von p...082016 am 19.03.2017, 12:59



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Nochmal: Du bist für das Kind genauso eine Fremdbetreuung wie jede Krippenerzieherin. Du bist nicht per se bekannter, nur weil Du ein paar Gene mit dem Kind teilst. Du bist gegen Fremdbetreuung? Dann laß das Kind bei der Betreuung, die inzwischen eine Bekanntbetreuung ist - und das bist nicht Du. Das mag für Dich eine schmerzhafte Erkenntnis sein, aber so ist es einfach.

von Strudelteigteilchen am 19.03.2017, 13:16



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Die Situation hier hat aber nichts mit "gottgegeben" zu tun, sondern auch mit eigenen Versäumnissen. Der Rat, die Umgangsregelung gerichtlich zu erweitern ist hier über Monate hinweg mehrfach gegeben worden, wie ein Blick in die bisherigen Fragen zeigt. Geändert hat sich nichts - was mich sehr irritiert, denn in derartigen Dingen gilt das Beschleunigungsgebot, so dass zügig terminiert wird. Und meiner persönlichen Statistik nach werden gut 98 von 100 Verfahren bei vergleichbaren Konstellationen ohne Gutachten entschieden bzw durch Vereinbarung auf Hinweise des Gerichts erledigt - sprich üblicherweise vergehen keine 4 Wochen bis zur neuen Regelung, insbesondere wenn man eine einstweilige Anordnung beantragt hat. Dass hier noch nichts passiert ist, spricht entweder für eine spätere Einleitung des Verfahrens als hier schon dazu geraten wurde oder die Sache ist eben nicht einfach "nur" Umgangsvereitelung durch die Mutter. Es tut mir leid, aber im Interesse des Kindes ist es nicht, hier Elternzeit als die Lösung der Probleme zu sehen. Vielmehr wäre es hier erforderlich, dass man als Vater seine Bedenken gegen die Fremdbetreuung zurück stellt und sich auf den Aufbau der Bindung konzentriert, sprich die Änderung der Umgangsregelung vorantreibt. Auf Dauer hat das Kind davon viel mehr als von 8 Monaten bei einem Fremden, der du als Vater mit so wenig Umgangszeit leider noch für das Kind bist.

von 2fachJungs am 19.03.2017, 13:25



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

es sind in allen familienrechtsstreitigkeiten immer einzelfälle, wo wirklich genau hingeschaut werden muß. peu à peu kommt dann doch auch beim ap die ganze geschichte zu tage und da muß man (und sicher auch du) die hände über dem kopf zusammenschlagen, dass er von einer stunde/woche auf komplettalltag übergehen will. es kriegen halt einfach die mütter die kinder, da kannst auch du nichts dran ändern (von wegen zeitlichem vorteil). selbstverständlich bin ich bei stt, nur weil man gene teilt ist man nicht automatisch der bessere betreuer, besonders wenig bei einem SÄUGling. und zum thema alkohol-und drogenmissbrauch bei elternteilen: eine krankheit ist noch lange kein grund, daß man ein schlechter elternteil ist. es wird nur gerne genommen, um etwas zu verhindern. du siehst, es gibt immer zwei seiten der medaillie. deinem mann wird das sorgerecht ja auch nicht entzogen, er hat dem kind ja nicht geschadet. mütter müssen sich IMMER nach dem kindeswohl richten und dürfen sich ja kein neues leben aufbauen, wenn ein vater sich a) wegen next trennt und b) dann gleich zur next zieht, dann ist das ok, mutter darf sich ja nicht rühren und muß unter allen umständen das gewohnte umfeld erhalten. wenn es darum geht, das kind ganz zu sich zu nehmen, ziehen sie doch fast alle den bammelmann ein. so ein baby ist ja ganz süß, aber kaum geht es ans erziehen oder gar an die schulpflicht, beginnt es anstrengend zu werden. außerdem verliert das männchen an marktwert, wenn da noch permanent ein kind rumhüpft. last not least bin ich mit beiden vätertypen beglückt worden, ich kann dir versichern, so irre lustig ist es komplett ohne unterstützung auch nicht, will sagen, warum wird eigentlich der mutter immer dieses kindfürsichbeanspruchen unterstellt??? du hast sicher im ae gelesen, wie oft sich über fehlendes interesse beklagt wird. es hat schon seinen charme, wenn man kinderfreie zeit hat, wird auch oft übersehen. m.e. liegt es einfach an der natur, dass frauen ihre kinder hauptsächlich auf ihrem weg begleiten wollen. die zeit mit ihnen ist eh nur geliehen.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 14:49



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

das muß man sich mal auf der zunge zergehen lassen... prüft man dann auch, wer sich getrennt hat und/oder warum??? welcome back im mittelalter, uriah! du bist sicher auch für wiedereinführung des schuldprinzips bei scheidung. aber nein, so alt kannst du noch nicht sein, dass du dich daran erinnern kannst.... (schade, dass es die übergebsmiley's hier nicht gibt, würde glatt einen einsetzen!)

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 14:55



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Einmal abgesehen davon dass es für mich natürlich auch eine Option wäre unser Kind Abends zur Mama zu bringen und Morgens abholen, habe in kleinster Weise vor unser Kind der Mutter weg zu nehmen, es sind beide Elternteile gleich wichtig! Allerdings glaube ich auch wenn es sich um die gleiche Situation mit getauschten Rollen handeln würde, würden die Einschätzung hier sicher anders aussehen. Dann wäre es sicher das Beste, das Kind von der Mama betreuen zu lassen, schließlich ist sie dann ja Zuhause und kann ein warmes, heimeliges und sicheres Nest bieten und der böse Vater gefühlskalt lässt das Kind viel zu früh einfach bei Fremden um egoistisch seiner Karriere nach zu gehen und um keine Nachteile im Job zu haben. (8"Monate bei einem Fremden" sagt so einiges aus) Weder die Mutter noch ich sind schlechte Menschen, trinken oder nehmen Drogen!

von p...082016 am 19.03.2017, 15:33



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Tut mir leid, aber Sie haben immer noch in keinster Weise verstanden worum es hier geht!!! Es will Ihnen niemand etwas böses und auch finde ich es sehr löblich sich um das Kind kümmern zu wollen. Hier geht es auch nicht darum, ob Mutter oder Vater für das Kind am Besten ist und wer am Besten geeignet ist. Es ist Quatsch, dass immer die Mutter vorzuziehen ist. Es muss der Einzelfall betrachtet werden und in Ihrem ist im Moment die Mutter die Hauptbezugsperson und Sie sind so wie ich das verstanden habe ein Fremder für das Kind mit dem wenigen Umgang, den Sie im Moment haben. Ich glaube Ihnen gerne, dass Sie ihr Kind gerne mehr bei sich haben wollen, dann versuche Sie weiter da mehr zu erreichen, dafür drücke ich ganz doll die Daumen!!! Aber das Kind einfach so aus seiner gewohnten Umgebung zu holen, dient nicht dem Kindeswohl. Ganz egal ob jetzt im Moment Mutter oder Vater Hauptbezugsperson ist.

von OliviaÖl am 19.03.2017, 16:05



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Mit dem Argument Hauptbezugsperson würde ja jegliches Wechelmodell nicht mehr in Frage kommen. Einer der Elternteile muss ja nun mal die Hauptbezugsperson sein und muss es damit auch für den Rest des Lebens bleiben, damit das Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung "herausgerissen" wird. - Das wäre ja die logische Fortführung deiner Argumentation. Wie soll der Vater einen Bezug zum Kind aufbauen, wenn die Mutter die Hauptbezugsperson ist und das Kind lieber fremd betreuen läßt als den Vater mit einzubeziehen? Und nochmal, warum soll in der künftigen Arbeitszeit der Mutter eine Fremdbetreuung einer Betreuung durch den Vater vorgezogen werden? Ich bin der Meinung, dass beide Seiten aufeinander zugehen müssen - mit der Unterstützung des Jugendamtes oder Gerichtes. Das würde eher dem Wohle des Kindes dienen als dieser Zickenkrieg ums Kind. Eine Elternzeit ist aber wohl abwägig, da bisher ja schon der Umgang mit dem Vater unterbunden wurde.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 16:17



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Das habe ich so auch nicht gesagt!!! Ich habe gesagt der Vater soll erstmal mehr Umgang haben, damit das Kind die Chance bekommt zu ihm die gleiche Beziehung aufbauen zu können. Und ich sagte auch nicht, dass der Vater nicht die Betreuung übernehmen soll wenn die Mutter arbeitet. Der Vater möchte in Elternzeit gehen und dafür muss das Kind dann bei ihm Leben und das geht nicht von Heute auf Morgen ohne erstmal eine Beziehung aufzubauen.

von OliviaÖl am 19.03.2017, 16:37



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Das Kind morgens abholen und abends zurück bringen ist aber nicht Elternzeit mit Elterngeld, sondern erweiterter Umgang. Und Entschuldigung, aber jemand, der sein Kind in dem Alter 1 Stunde in Begleitung von Mutter und Großvater sieht, ist für das Kind ein Fremder. Daran ändert nur Zeit und mehr Umgang etwas, aber nicht eine überstürzte Planung von Elternzeit zur Vermeidung einer außerfamiliären Betreuung. Ich wiederhole mich gerne - Väter sollen und können gerne mit die Betreuung übernehmen, auch Hauptbezugsperson sein. Aber es bedarf der gewachsenen Bindung - des Kindes zum Vater, nicht umgekehrt. Und diese ist hier nach allen Angaben mangels bisheriger allein verbrachter Zeit mit dem Kind schlicht nicht ausreichend, um gleich mehrere Stunden tägliche Betreuung zu beginnen. Es müsste letztlich wie bei Tagesmutter oder Krippe eine Art Eingewöhnung stattfinden und bislang sehe ich dazu bei beiden Elternteilen wenig Bereitschaft nach allem, was hier und in den alten Posts zu lesen ist, weil man sich schlicht gegenseitig nicht besonders versteht. Sagt mir schlicht die Erfahrung aus dem beruflichen Alltag. Zum Thema Wechselmodell: Hier besteht eine Bindung des Kindes an beide Eltern, weil man eben über lange Zeit hinweg eine solche aufgebaut hat - üblicherweise kommt es dazu aber auch nicht in Situationen, wo die Trennung noch in der Schwangerschaft stattfand und danach keine vernünftige Umgangsregelung erfolgt ist. Wechselmodell erfordert auch, dass die Eltern sich grün sind, einander vertrauen und die Belange des Kindes in den Vordergrund stellen. Das scheitert für gewöhnlich, wenn man sich schon bei der Frage nach Arbeitsbeginn und Betreuung nicht einigen kann. Lieber Fragesteller, um es noch ein mal deutlich zu machen: mehr Umgang, gerne täglich - nicht von heute auf morgen, aber sicher machbar. Elternzeit hingegen wohl nicht. Nicht, weil dir das keiner hier gönnt oder die Mutter für besser hält, sondern weil es an den Voraussetzungen scheitert. Das Gesetz sieht nunmal bestimmte Vorgaben vor, die nicht erfüllt werden und um sie zu erfüllen, müsste das Kind in deinen Haushalt wechseln. Und das wird wohl nicht klappen, erst recht nicht, wenn die Mutter dagegen ist, weil einfach bislang nicht viel Zeit miteinander verbracht wurde. Wenn ich richtig verstanden habe, ist täglicher Umgang ohne Elterngeld jedoch keine Option aufgrund finanzieller Bedenken. Das ist blöd, aber wird leider nicht berücksichtigt bei der Frage, ob du Elternzeit durchsetzen kannst oder nicht.

von 2fachJungs am 19.03.2017, 16:41



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Viele Väter welche noch mit der Mutter zusammenleben haben kaum "mehr Umgang". Die sehen mitunter auch das nicht schlafende Kind gerade mal am Wochenende. Da würde aber niemand sagen, das Kind hat keine Beziehung. Oder wenn die Hauptbezugsperson plötzlich weg fällt wegen Krankenhaus oder ähnlichem. Es geht auch nicht um ein 7 Jahre altes Kind sondern um einen 7 Monate alten Säugling. Da bekommen die wenigsten Väter mehr wie 1-2 Std Umgang mit dem Kind vom Gericht zugesprochen. Wie soll da dann eine Beziehung aufgebaut werden? Wenn die Mutter weiter blockiert oder ihre Familie - wer immer die treibende Kraft ist - und das nötige Kleingeld hat, kann der Krieg sich auch noch Jahre hinziehen. Und das Kind wird wohl nie eine Beziehung zum Vater aufbauen können. All das vergesst ihr nämlich immer in eurer Denkweise. Dazu ab, wenn das JA beschließt ein Kind aus der Familie zu nehmen, dann fragt auch niemand ob da schon eine Beziehung zur neuen Bezugsperson besteht. Der Vater hat hier wie beschrieben schon seit Anfang an gekämpft. es wird alles blockiert wie es scheint was geht. Wo bleibt da bei der Mutter der Gedanke an das Kindswohl? Und ist es da nicht sinniger zu sagen, wir machen jetzt mal klar Schiff, der Mutter wird, evtl nur kurzfristig das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, und dann kann man danach weitersehen? Sonst stehen die beiden in 5 Jahren noch dauernd vor Gericht - was dem Kind wohl erst recht nicht zugute kommt. Eine Beziehung kann nur wachsen wenn BEIDE !!!! mitziehen. Funktioniert das nicht, dann muss man sich eben auch mal die Frage stellen ob der Teil der blockiert wirklich im Interesse des Kindes handelt. Und dann heißt es abwägen was ist dem Kind dienlichen, eine Ende mit Schrecken oder der unter Umständen dauerhafte Streit. Evtl langt der Mutter ja der Bugschuß um mal etwas nachzudenken.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 16:59



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Es mag deine Erfahrung sein, dass es nur Umgang in geringem Umfang gibt. Ich rede auch nicht von "in 2 Monaten ist ein Tag drin". Das braucht Zeit. Und mehr sage ich die ganze Zeit über nicht. Das braucht es auch, wenn Eltern sich später trennen und die Kinder vorher nicht viel Zeit mit dem arbeitenden Elternteil hatten. Ich habe schon Fälle erlebt, in denen auch ältere Kinder zeit brauchten, bevor sie das erste mal bei Papa oder Mama übernachtet haben. Obwohl sie Jahre lang zusammen gelebt haben. Mir ist übrigens egal, dass hier ein Vater fragt. Das Gleiche sage ich den Müttern bei mir auch, wenn das Kindergeld beim Vater seinen Wohnsitz hat. Übers Knie brechen ist nicht. Und noch mal: es ist keine Frage zwischen Betreuung durch Vater oder Tagesmutter sondern allein eine Frage der Bindung. Zeit ist das einzige was hilft. Egal, wo das Kind wohnt.

von 2fachJungs am 19.03.2017, 17:10



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Tja, scheiß auf Alkoholismus ist Krankheit. Wer kümmert sich um die Angehörigen? Ich wäre durchaus dafür in dem Falle das nur ein Elternteil vorhanden ist das geistig derartig krank ist, das Kind zu entziehen. Mir hätte es einiges Leid in der Kindheit erspart wenn man mal auch ans uns Kinder gedacht hätte und nicht immer an den armen, kranken Alkoholiker. Und doch, zumindestens teilweise war mein Mann entmündigt. Immerhin war ich einige Monate für ihn als Betreuerin eingesetzt. Ich kenne auch Mütter welche ihre Kinder freiwillig beim Vater gelassen haben - weil sie eben gesagt haben, wenn ich gehe, muss das nicht bedeuten das die Kinder mitgehen müssen. Auch das gibt es. Du kannst aber sicher sein, diese Frauen werden regelrecht angefeindet als "Rabenmutter" und "krank". Weil es nicht sein darf das eine Mutter im Sinne der Kinder auf diese verzichtet. Und wegen dem Rest, man wächst anhand der Anforderungen. Damit es aber so weit kommt, muss man eben erst einmal die Chance dazu haben. Was nicht geht, wenn beide Eltern sich nicht entsprechend einigen. Falsch ist nur, wenn dann auch noch Richter und Gesellschaft gegen das Kind entscheiden - weil man automatisch eben sagt, Mütter sind die bessere Wahl. Das heißt aber auch, das Gerichte schneller agieren müssen und vor allen härter gegen Elternteile vorgehen müssen die sich nicht an die Abmachungen halten. Ich wette, lass es mal öffentlich werden das ein Richter einer Mutter die regelmäßig dem Vater den Umgang verwehrt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegnimmt, oder einer Mutter die meint einfach wegziehen zu dürfen, ebenso, andere Mütter würden es sich dann in Zukunft anders überlegen. Die Elternteile welche sich nicht kümmern werde da wohl kaum oder eher seltener gegen vorgehen - und wenn doch wegen "Machtspielchen" - wird ein Richter da sicherlich anders handeln. Aber die welche sich kümmern wollen und mit Sätzen ala, dann zahlst Du halt ihm die Fahrkosten, abgefertigt werden, die haben endlich mal eine Chance wirklich dauerhaft eine nennenswerte Rolle im Leben ihrer Kinder spielen zu können.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 17:13



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Klaro, nur was willst Du machen wenn dem Vater die Chance erst gar nicht gegeben wird eine Beziehung aufzubauen. Wie lange will man das mitmachen?

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 17:14



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Ich bedauere deine negativen Erfahrungen sehr, das darfst du mir glauben. Ich kann auch nur für meine beruflichen Erfahrungen sprechen, aber davon habe ich nun mal einige, ich bin Familienrechtler. Aufenthaltsbestimmungsrechtsentzug bei Umgangsvereitelung ist durchaus nicht völlig ungewöhnlich, allein die Drohung reicht schon, um da einiges zu tun. Es wird aber nun mal selten öffentlich, denn wie gesagt, ist es nun mal ein nicht öffentliches Verfahren und die wenigsten Entscheidungen in der Richtung gelangen daher an die Öffentlichkeit. Auch kommt es eben oft nicht zur Entscheidung, weil viele - in dem Fall nun mal oft die Mütter - Umgangsvereiteler genau das verhindern wollen und dann doch noch zum Kompromiss bereit sind. Der Vater hier soll ja auch seine Chance haben, wie jeder andere auch, der an seinem Kind Interesse hat. Das geht aber eben nicht im Hauruck-Wege. Sondern bedarf der Gewöhnung. Wenn man es schafft, dass Eltern an einem Strang ziehen, geht das auch völlig unproblematisch und schnell. Das wird angesichts der bisherigen Haltung der Kindesmutter aber gerade nicht der Fall sein. Selbst der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts würde hier nicht gleich zu einem Wechsel zum Kindesvater führen. Einfach weil bisher nicht die Chance bestanden hat, eine Bindung aufzubauen. Vielmehr käme das Jugendamt ins Spiel und das macht es nicht besser. Zur Geschwindigkeit: Auch hier kann ich nur für mich sprechen. Aber Kindschaftssachen gehören binnen 4 Wochen aber Eingang bei Gericht terminiert. Eine Frist, die in 98% der Fälle eingehalten wird meiner Erfahrung mit Gerichten nach. Die 2%, die nicht nach 4 Wochen verhandelt wurden, scheitern anderen kranksheitsbedingten Ausfällen der Beteiligten, vor denen keiner gefeit ist, oder Terminsproblemen, die Verfahren von höherer Dringlichkeit betreffen - etwa Kindeswohlgefährdung vor Umgang, insbesondere wenn schon eine Regelung besteht, die "nur" geändert werden soll. Die Gerichte reagieren schnell, das Jugendamt für gewöhnlich auch. Leider wird dieses Groß der Fälle jedoch nicht bekannt. Sondern nur die schrecklichen Ausnahmen. Wie überall. Tragödien bekommen Aufmerksamkeit, die funktionierenden Abläufe eben nicht.

von 2fachJungs am 19.03.2017, 18:23



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Alles klar und wir sind nicht weit weg von einander. Auch wenn es dir nicht so erscheinen mag. Ich wehre mich aber gegen solche Dinge wie hier im Thread wo der Vater fast schon wieder als "Monster" dargestellt wird weil er es wag auch nur darüber nachzudenken das Kind aus der gewohnten Umgebung zu reißen. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen, da will ein Vater, wird aber in allen Bemühungen behindert und darf sich dann noch anhören was ihm einfällt. Es ist ja nicht so als wenn der Vater sich jahrelang nicht gekümmert hätte und jetzt nen Splin bekommt oder meint Unterhalt sparen zu wollen. Das Problem mangelnde Bindung zum Vater würde ja nicht bestehen, wenn die Mutter den Umgang nicht verhindern würde. Davon ab, es würde mich nicht mal wundern wenn die als nächstes wegzieht. Würde die Mutter dem Umgang zustimmen, man sich einigen, könnte man eben evtl mit dem "Trick" arbeiten den ich anfangs schrieb. Der Umgang wird erweitert, so das Vater und Kind sich annähern, der Vater meldet sich offiziell bei der Kindsmutter an, er nimmt EG und EZ, betreut das Kind meinetwegen in seiner Wohnung die er als "Zweitwohnsitz" behält und schläft dort natürlich auch - und nach der EZ meldet er sich wieder ab. Allen wäre genüge getan und wo kein Kläger, kein Richter gäbe es sicherlich auch mit dem ganz astreinen weg kein Problem mit dem EG. Und mir ist schon klar das das Familiengerichtssachen nicht öffentlich sind. Aber man bekommt so einiges mit. Ist ja nicht so als wenn Scheidungen usw heutzutage eher die Ausnahmen wären. Wenn ich mich nicht irre musste der Vater erst die Vaterschaft anerkennen lassen, dann das Sorgerecht, dann Umgang und jetzt droht in 1-2 Monaten (wenn ich das wie gesagt richtig sehe) das das Kind mit 7 Monaten in die Betreuung soll. Ich meine das das Kind Ende Januar erst 3 Monate war - insofern scheint er also echt nahe immer dran zu sein. Da wohl alles Einzelfälle sind, er kann also nicht alles gebündelt gerichtlich klären lassen. Und wenn das JA wie hier zögerlich einschreitet und immer meint, man solle doch erst einmal abwarten, erachte es nicht gerade als fair im vorzuwerfen warum er da nicht schneller dran ist. Auch das kam ja schon als Vorwurf.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 19:40



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

aha, da liegt also der hase im pfeffer, scheinbar hatte deine mutter ein alkoholproblem. keine sorge dany, auch damit kann ich dienen, mein vater ist sogar dran gestorben aber ich hege keinen groll gegen ihn, denn er war sehr sehr krank. da mußt du noch ein bissl aufarbeiten, um auch das zu erkennen. so wird das übrigens auch von richtern gesehen, gell! ich selbst habe auch schon gesagt, daß mein kind dann vll besser beim vater aufgehoben ist/wäre, ich wurde auch schief angeschaut. zurecht, denn in UNSEREM sehr speziellen einzelfall IST das kind besser bei mir aufgehoben. vll wirst auch du deine meinung noch ändern, wenn dein kind mal dem kindergartenalter entwachsen ist. im nächsten leben, wenn ich überhaupt ein kind bekäme, würde ich den vater nicht mehr angeben und schon dreimal nicht mehr heiraten. väter sind aktuell die heilige kuh beim jugendamt und auch vor gericht, das ist meine persönliche erfahrung und glaub mir: ich habe genug davon. von erfahrung und auch von matthieu carrière für arme. so wie der ap. braucht kein mensch.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 19:59



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

ich weiß nicht, wer du bist, aber ich finde deine sachlichen beiträge zum thema toll!

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 20:07



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Falsch geraten. Nix Mutter, sondern Vater. Und der lebt sogar noch. Und Eltern sind sogar getrennt inzwischen. Groll Gegen den Vater - nein. Mitleid, ja schon. Aufarbeiten muss ich auch nichts, das hat man schon mal versucht. Blöderweise für die Therapeuten und Psychologen sahen sie keinen Behandlungsbedarf - hätten es wohl gerne anders gehabt. Hätte ich auch nicht gedacht. Tut aber nichts zur Sache, weil völlig vom Thema weg. Aber den Rat mit dem aufarbeiten gebe ich dir nach dem letzten Absatz gerne zurück. Mir scheint eher, du hast da mehr Handlungsbedarf wie ich. Mir geht es um den rechtlichen Ansatz - und da wehre ich mich gegen das gängige Prinzip das eine Gebärmutter bescheinigt die fähigere Elternschaft. Und wegen Vaterschaft, auch wenn es dich erschreckt, ich wäre für einen gesetzlich festgelegten Bluttest nach JEDER Geburt. Die Mutter steht ja durch die Geburt fest, der Vater eben nach dem Bluttest - da es den für alle in Deutschland lebenden Bürger geben sollte. Aber aus anderen Gründen, erkennen der Vaterschaft wäre ein netter Nebeneffekt. .

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 20:14



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Dass wir grundsätzlich nicht weit voneinander entfernt sind, sehe ich durchaus. Was ich nur deutlich machen will ist eben der Umstand, dass der Wunsch, Elternzeit zu nehmen gegen den Willen der Kindesmutter - und so war die Ausgangslage - bei der Konstellation, wie sie hier besteht, schlicht nicht durchsetzbar sein wird. Dein Vorschlag erfordert ja auch schon eine Zusammenarbeit der Eltern, die wohl nicht besteht angesichts der Umgangsregelung. Der "Vorwurf", sich nicht zeitlich gekümmert zu haben, ist auch von mir durchaus vertreten worden. Und zwar, nachdem ich mir die älteren Fragen angesehen hatte. Das Kind ist von August, wenn ich es richtig verstehe. Schon mit 2 Monaten hat es die Frage gegeben, ob Babys in dem Alter tatsächlich nur 1 Stunde am Stück wach seien - das war wohl der Grund, warum die Mutter ursprünglich nur 1 Stunde Umgang bewilligt hat. Es ist ihm da schon geraten worden, eine Regelung zu erwirken. Selbst wenn man sich beim Jugendamt erst etwas vertrösten lässt - länger als zwei Monate raten die Mitarbeiter üblicherweise nicht zum Abwarten, wenn sich Eltern so gar nicht kompromissbereit zeigen wie hier die Kindesmutter. Außerdem ist der Fragesteller ausweislich der alten Fragen anwaltlich vertreten. Ein schnelles Vorgehen, um der Entfremdung entgegen zu wirken, ist unabdingbar. Und das Gericht kann ja nur auf Antrag tätig werden. Den Vater will ich auf keinen Fall als "Monster" darstellen. Nichts liegt mir ferner. Es muss ihm aber deutlich gemacht werden, dass die Bindung, die er zu seinem Kind unzweifelhaft hat, nicht in der Gegenrichtung auch existieren. Ich bin ehrlich: in den Antworten ist mir das nicht wirklich aufgefallen. Dass er Sorge um das Wohl seines Kindes hat - keine Frage. Dennoch klingt mir zu sehr noch der Wunsch durch, sich gegen die Mutter durchzusetzen. Aus dieser und den alten Fragen sind die Paarprobleme meiner Meinung nach noch herauszulesen. Und das ist leider selten ein guter Ratgeber. Außerdem: Viele hier kennen es doch auch, dass Säuglinge in dem Alter sich außer von der Bezugsperson kaum von jemand anderem betreuen lassen. Selbst wenn z.B. der Vater mit im Haushalt wohnt und täglich um das Kind herum ist. Auch da gäbe es Schwierigkeiten, Papa mit Kind allein zu lassen. Das ist hier nicht anders. Das muss einfach bedacht werden. Mehr will ich die ganzen Posts über nicht sagen. Erst recht will ich weder die Mutter schützen - Umgangsvereitelung ist meiner Ansicht nach eine Gefahr für das Kindeswohl, wenn es grundlos bzw aus Gründen erfolgt, die nur aus der nicht geklärten Paarbeziehung resultieren -, noch will ich den Vater verteufeln für seinen Plan. Mir liegt nur daran, dass darüber nachgedacht wird, was die Voraussetzungen dafür und hieraus die Konsequenzen für das Kind sind. Das erspart auch dem Fragesteller nämlich viel Enttäuschung, wenn er sich damit vorher auseinander setzt.

von 2fachJungs am 19.03.2017, 20:27



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

du meinst mich erschrecken zu können mit einem vaterschaftstest??? gestatte, daß ich schmunzle, auch das habe ich hinter mir, wenn kv2 es wollte---wegen mir. kv1 wollte mich sogar wegen "samenraub" verklagen, als ob er boris becker wär *pfffffff* er war es gsd weder optisch und leider schon gar nicht monetär. manchmal überschätzen sich die samenspender maßlos *seufz* sei's drum. der test tut bzgl des ap's auch nichts zur sache. ich lehn mich jetzt mal aus dem fenster, aber ich wette, dass die gebärmutterinhaber in 90% der fälle auch die kindeswohldienlicheren elternteile sind. aber: wer definiert eigentlich das kindeswohl? du? ich? ein richter? *örks* jugendamtsmitarbeiter? *doppelörks* und nein, ich habe bzgl meines vaters keinen aufarbeitungsbedarf, hat auch nie jemand versucht. auch jetzt sehe ich keine notwendigkeit. ich habe begriffen und richte mich danach. wie auch immer du das auslegen magst....

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 20:32



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Nicht wegen deines Vaters, sondern wegen Deiner Einstellung anderen Männern gegenüber und dem Thema Trennung der Eltern. ich schrieb es schon an anderer Stelle dir schon mal, Du scheinst extrem negativ eingestellt zu sein. Und nein, es diente nicht Erschrecken wegen Vaterschaftstest war der Grund. Sondern damit ein Kind weiß welche Wurzeln es hat - wo wir beim Thema Kindeswohl wären. Für mich ein Anrecht das JEDER haben sollte. Was Mutter oder auch Vater davon halten - mir ziemlich egal. Und nein, meine Eltern sind beide sehr genau bekannt - nur falls du das jetzt mutmaßt warum mir es so wichtig ist. Ich bin ein Mensch der Regeln, Pflichten, Rechte und Gesetze sehr schätzt. Ob diese dann immer dem Wohl eines einzelnen dient ist für mich eher nur insofern wichtig als das ich meine da muss man dann im Zweifelsfall abwägen. Dürfte auch klar machen warum ich diese moralischen Entrüstung wenig abgewinnen kann.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 20:59



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Na dann sind wir uns ja einig *g*. Ich schrieb ja, im Notfall muss es ein Richter entscheiden. Mich k... mal gelinde gesagt, nur dieser moralische Zeigefinger an der hier und auch in anderen Threads immer wieder durch kommt. Rein rechtlich ist es nun einmal so, das Kind "gehört" beiden zu gleichen Teilen. Keiner ist besser, schlechter - außer ein Richter stellt das fest. Dem einen Elternteil dann zu sagen, Du kümmerst Dich ja nicht - wenn der andere Teil blockt - ist für mich echt unverständlich. Gerade DAS !! zu lesen hat mich echt sauer gemacht.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 21:07



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Ich habe leider oft Eltern bei mir sitzen, wo sich einer quer stellt und der andere sich auf die moralische "der andere ist der Böse"-Position zurück zieht und dann noch auf die Untätigkeit von Behörden und Justiz schimpft. Deshalb weise ich darauf hin, dass es eben ein eigenes Versäumnis ist, nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Anderenfalls sitzt man mit allen Beteiligten im Gerichtssaal und soll gerade biegen, was über Monate oder gar Jahre hinweg vergeigt wurde. Wenn man früh genug die erforderlichen Schritte einleitet, ist nun mal oft noch was zu retten - meine Erfahrung. Die Schwierigkeit ist natürlich, dass solche Situationen hoch emotional aufgeladen sind. Bei den Eltern selbst, aber auch bei allen anderen, wie man hier sehen kann. Die Emotionen raus zu lassen, ist schwierig, aber manchmal hilft es, wenn man sich eben vorher schon ausreichend Gedanken macht. Das passiert leider aber selten. Die Standardfrage "Wie stellen Sie sich das vor, wenn Ihr Kind zu Ihnen zieht" können die wenigsten vernünftig beantworten. Eben weil sie mit dem Herz/aus dem Bauch heraus gehandelt haben, nicht nach Vernunft. Und die gebietet leider häufig, erst mal die Situation zu akzeptieren und sie in kleinen Schritten zu verändern. Die lohnen sich dafür aber auf Dauer und zerreiben nicht alle Beteiligten in verschiedenen Verfahren.

von 2fachJungs am 19.03.2017, 21:43



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Och ja, da serst handeln, dann denken kenne ich zu gut. Solche Leute könnte ich regelmäßig.... Ich frage mich ja nicht selten, warum lässt Frau sich von einem Mann schwängern der ja angeblich das absolute Monster und Scheusal sein soll... Jedenfalls mutieren ja nicht wenige nach einer Trennung zu einem solchen - vorher waren das natürlich die liebsten und besten der Welt *g*.

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 21:53



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Ich denke nicht dass man mir Untätigkeit vorwerfen, ich bin seit der Geburt aktiv. Aber vier Wochen für ein Verfahren sind trotz Beschleunigungsgebot eher Wunschdenken. Vaterschaftsanerkennung durch die Mutter über einen Monat, Sorgerechtsverfahren min zwei, Umgangsverfahren auch schon einen Monat noch kein Termin... dazu div. außergerichtliche Vermittlungsversuche auf Anraten des JA. Also glauben Sie mir, ich bin alles andere als untätig und beschwere nicht nur über die Situation. Aber der zeitliche Verzug ist für einen Vater schon recht frustrierend. Des weiteren versuche ich mögliche Folgen bzw Erfolgsaussichten durch meine Fragen hier auszuloten, bevor ich mich und die Mutter mit aussichtslosen Forderungen und Anträgen belaste. Zudem versuche ich natürlich die Situation recht neutral und mit dem Augenmerk auf das Wohl unseres Kindes zu betrachten. Aber wie immer gibt es hierbei natürlich auch unterschiedliche Ansichten was das Beste für ein Kind ist. (auch verbringe ich meine Zeit zwischenzeitlich allein mit unserem Kind, inkl. wickeln und kuscheln)

von p...082016 am 20.03.2017, 06:51



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Wie alt ist das Kind denn nun? Geht es schon in die Krippe oder soll es in die Krippe gehen? Ab wann? Und warum nimmst Du Dir keinen Anwalt? Der könnte die ganzen Gerichtssachen deutlich beschleunigen. Ohne Anwalt wirst Du Dir mMn den Vorwurf des Nicht-alles-getan-habens weiterhin gefallen lassen müssen.

von Strudelteigteilchen am 20.03.2017, 08:08



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Na also, du verbringst auch schon Zeit mit dem Kind allein. Und bis September ist ja noch Zeit, diese Umgangszeiten auszudehnen, wenn das irgend möglich ist.

Mitglied inaktiv - 20.03.2017, 09:17



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

an anderer stelle schriebst du, ich sei verbittert und frustriert. das entbehrt jeder sachlichen Grundlage zur weiteren Diskussion. ich bin männern gegenüber nicht negativ eingestellt und auch nicht Trennungen. im falle meiner eigenen relevantenTrennungen (von den beiden Vätern meiner kinder!) bin ich ICH diejenige, die sich getrennt hat. was in beiden fällen richter (und auch Jugendamt) bzgl. umgang entschieden haben, DAS lässt mir noch nachträglich den kamm schwellen. auch dieses wurzelgeplapper geht mir auf den stock, gsd hat es in meinem fall sogar die Psychologin eingesehen, dass es menschen gibt, die auf ihr wurzelkennungsrecht verzichten (und KEINEN schaden nehmen!!!). ich kenne natürlich meine Eltern auch, genau wie meine kinder. ich schätze regeln, pflichten und Gesetze ebenfalls. natürlich muss man abwägen und sehr schnell kristallisiert sich heraus, was die wahren Motive sind... ich bin jetzt fast 22 jahre mutter und habe im laufe der jahre nun mal viel mitbekommen, 13 jahre lese ich nun schon im ae, das erweitert das Spektrum nochmals. die herren väter kommen zu 90% nicht ganz so gut weg. wenn es um Geld geht, hört die große kindeswohldiskussion ganz schnell auf. q.e.d halt. wie beim ap.

Mitglied inaktiv - 20.03.2017, 09:47



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Aber im September ist es natürlich mit Elterngeld Essig, und soooo idealistisch ist er dann doch nicht.

von Strudelteigteilchen am 20.03.2017, 10:01



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Vielen Dank für die Einschätzung meiner Möglichkeiten. Eine kleine Richtigstellung hätte ich allerdings noch, es gibt und gab nie einen betreuten Umgang, die Mutter und ihr Vater haben anfänglich lediglich verweigert den Raum zu verlassen, dieses habe ich dann geraume Zeit so hingenommen um unnötigen Steit zu vermeiden. Dieser Zustand wurde aber unter Zuhilfenahme des JA abgestellt.

von p...082016 am 20.03.2017, 16:34



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Damit ist aber immer noch nicht klar, wie viel Umgang es in der Woche gibt. Das ist aber maßgeblich für die Frage. Deshalb habe ich ja auch mehrfach danach gefragt. Mangels Antwort konnte ich nur auf die alten Fragen zurück greifen. Wenn es allerdings nicht erheblich mehr geworden ist als 1 Stunde in der Woche ändert das allerdings nicht viel an den Aussichten. Anders nur, wenn jetzt täglich über Stunden schon Umgang bestünde. Aber so habe ich hier keine Angabe verstanden.

von 2fachJungs am 20.03.2017, 16:46



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Ja, bedauerlicherweise hat sich an der Häufigkeit bis dato noch nichts geändert, 1h pro Woche. Ich hoffe aber zeitnahe eine erhebliche Ausweitung zu erreichen (Umgangsverfahren läuft). Aus allen Einschätzungen hier geht aber hervor, dass eine Elternzeit ausgeschlossen ist.

von p...082016 am 21.03.2017, 08:30



Antwort auf: Elternzeit gehen den Willen der Kindesmutter

Ja, das sieht dann leider tatsächlich nicht gut aus für Elternzeit. Ich kann nur empfehlen, sich auf die Erweiterung des Umgangs zu konzentrieren. Das ist für das Kind schon gut, wenn da regelmäßig und mehr Kontakt entsteht.

von 2fachJungs am 21.03.2017, 15:07



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...