meine Bekannte fragte mich, weil sie schwanger ist und zur Zeit arbeitslos ist, ob sie einen Anspruch auf Elternzeit bzw. Elterngeld hat?
Wenn ja, wielange darf sie die Elternzeit in Anspruch nehmen, auch drei Jahre? Falls sie sich erst einmal für ein Jahr entscheidet, darf sie dann, nach einem Jahr verlängern? Falls ja, wann müsste sie die Verlängerung spätestens machen? Im ersten Jahr wird Elterngeld gezahlt aber nicht im zweiten oder dritten oder?
von
Angel-Like78
am 18.11.2013, 19:20
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?
Hallo,
ie kann sich vom Bezug bis zum 3. geb. freistellen lassen. EZ in dem Sinne ist das nicht.- Sie kann aber kein ArbGeld 1 bekommen, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2013
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?
Bei ihr wird das Elterngeld eh dann als Einkommen gewertet, da sie es nicht erarbeitet hat.
Elternzeit gibt es nur wenn man einen Arbeitgeber hat.
Zuerst ist der Vater des Kindes finanziell zuständig, nur wenn der nachweisen kann dass er für Kind und Frau nicht aufkommen kann, dann springt der Staat ein.
von
Sternenschnuppe
am 18.11.2013, 19:31