Hallo Frau Bader, vor der Geburt meiner Tochter (Januar 2012) war ich arbeitslos und bin es sogesehen auch jetzt noch. Ich wurde vom jobcenter für 3 Jahre von der Vermittlung freigestellt. Ab August 2014 geht meine Tochter in den Kindergarten und ich möchte dann gerne wieder arbeiten. Wie sieht es dann mit der Elternzeit aus? Normalerweise hat man ja nur eine Elternzeit, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht. Habe ich dann trotz Arbeitslosigkeit im Sommer nächstes Jahr 2,5 Jahre davon verbraucht oder kann ich dann im Arbeitsverhältnis dennoch z.B. zum Schuleintritt 1 Jahr Elternzeit beantragen? Liebe Grüße und schönes Wochenende chOcO
von -chOcO- am 04.05.2013, 14:03