Hallo Frau Bader, zu Beginn möchte ich kurz meine Situation schildern: Ich war vor der Geburt meines Babys bis zum Mutterschutz fast 6 Monate arbeitslos und bekomme jetzt 12 Monate Elterngeld. Beim AA sagte man mir, ich muss mich nach dem Jahr Eltrlerngeld/Elternzeit wieder arbeitssuchende melden um die restlichen 6 Monate Arbeitslosengeld zu bekommen. Melde ich mich erst nach 15 oder 18 Monaten arbeitssuchend ist mein Anspruch verfallen. Stimmt das? Bzw. was wäre denn wenn ich sage ich will 2 Jahre Elternzeit nehmen, davon das 1.Jahr mit Elterngeld u das 2.Jahr ohne Leistung verfällt dann definitiv mein Anspruch auf ALG1? Falls ja, gibt es die Möglichkeit das Elterngeld anteilig auf 24 Monate umzustellen um so doch noch Anspruch auf ALG1 zu haben? Da ich schon 3 Monate Elterngeld bekommen habe vielleicht die Regelung 6 Monate voll und 12 Monate entsprechend anteilig? Möchte nur ungern mein Kind schon mit 1. Jahr in die Betreuung geben u von daher gerne 1,5 Jahre zu Hause bleiben. Hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank.
von baby2013 am 02.04.2014, 10:02