Sehr geehrte Frau Bader,
wir erwarten eigentlich erst im Oktober unser drittes Kind, nun zeichnet sich jedoch aufgrund vorzeitiger Wehen usw. eine frühere Geburt des Kindes ab.
Mein Mann möchte auch um für unsere anderen beiden Kinder da zu sein Elternzeit ab Geburt des Kindes nehmen.
Er hat fristgerecht ( 7 Wo vor ET ) den Antrag beim Arbeitgeber eingereicht, dieser meinte jedoch das er erst ab dem geplanten ET ein Recht auf Elternzeit hätte.
Ist diese Angabe des Arbeitgebers korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Olear
--
von
Merkenbach
am 15.08.2017, 15:02
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab Geburt
Hallo,
er kann Elternzeit ab Geburt nehmen und schreibt dann in den Antrag, dass er eben ab Geburt beantragt, voraussichtlicher Entbindungstermin…
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2017
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab Geburt
Jein, kommt auch auf die Formulierung an.
Hat er ab genannten Tag xy EZ beantragt, dann gilt auch erst ab dem Tag. Hat er dagegen ab voraussichtlichen ET xy bzw ab Geburt gemeldet, dann gilt dieser. Ist also eine Frage was genau er dem AG gesagt hat.
Mitglied inaktiv - 15.08.2017, 16:39