Guten Tag Frau Bader. Ich befinde mich in der Elternzeit für meine Tochter die am 8.8.2014 geboren ist. Meine Elternzeit ist für 3 Jahre beantragt. Elterngeld habe ich bis zum August 2015 bezogen. Ab September bin ich wieder in Teilzeit für 400€ steuerfrei arbeiten gegangen bis zum 30.6.2016. Ich arbeite als Krankenschwester. Nun bin ich erneut schwanger mit dem ET vom 3.11.2016. Womit wird mein Elterngeld für das zweite Kind nun berechnet? Aufgrund der Schwangerschaft im Rahmen der Elternzeit auf Grundlage des Einkommens vor dem ersten Kind oder wird die geringfügige Beschäftigung plus die Monate ohne Verdienst herangezogen? MfG Rosa
von Rosa6121981 am 03.07.2016, 21:24