Elterngeldberechnung im Rahmen von Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung im Rahmen von Elternzeit

Guten Tag Frau Bader. Ich befinde mich in der Elternzeit für meine Tochter die am 8.8.2014 geboren ist. Meine Elternzeit ist für 3 Jahre beantragt. Elterngeld habe ich bis zum August 2015 bezogen. Ab September bin ich wieder in Teilzeit für 400€ steuerfrei arbeiten gegangen bis zum 30.6.2016. Ich arbeite als Krankenschwester. Nun bin ich erneut schwanger mit dem ET vom 3.11.2016. Womit wird mein Elterngeld für das zweite Kind nun berechnet? Aufgrund der Schwangerschaft im Rahmen der Elternzeit auf Grundlage des Einkommens vor dem ersten Kind oder wird die geringfügige Beschäftigung plus die Monate ohne Verdienst herangezogen? MfG Rosa

von Rosa6121981 am 03.07.2016, 21:24



Antwort auf: Elterngeldberechnung im Rahmen von Elternzeit

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - ausgeklammert werden nur Monate mit EG. Entscheidend ist hier also der Verdienst aus dem Minijob. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2016



Antwort auf: Elterngeldberechnung im Rahmen von Elternzeit

Zweiteres. Das wird dann auf den Mindestsatz hinauslaufen. Plus 75€ Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist. Du solltest Deine Elternzeit jedoch zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden. Dann bekommst Du das gleiche Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind.

von Sternenschnuppe am 03.07.2016, 21:42



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