Elterngeldberechnung für 2. Kind bei verlängerter Elternzeit des 1. Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung für 2. Kind bei verlängerter Elternzeit des 1. Kindes

Liebe Frau Bader, angenommen man hat sich Elterngeld für das ersten Kind auf ein Jahr auszahlen lassen und hat aber dennoch dann zwei Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber genommen, teilt sich also das Elterngeld selbst auf zwei Jahre auf. Würde man nun zum zweiten Geburtstag des ersten Kindes ein zweites Kind bekommen, berechnet sich das Elterngeld dann nach den Einkünften vor Geburt des ersten Kindes oder hat man dann nur Anspruch auf die 300,-€ Mindestsatz? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort! Herzliche Grüße Anja

von birlimaux am 28.11.2013, 23:32



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind bei verlängerter Elternzeit des 1. Kindes

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2013



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind bei verlängerter Elternzeit des 1. Kindes

Es sind IMMER die letzten 12 Monate vor der Geburt relevant. Ausgenommen davon werden Monate auf die eines der folgende Kriterien zutrifft: - Elterngeld bezogen (nicht ausgezahlt) wurde - aufgrund von schwangerschaftsbedingter Erkranung weniger verdient - Bezug von Mutterschaftsgeld - Ableistung von Wehrdienst oder Zivildienst - Beschäftigungsvorbot nach § 3 Abs. 2 bzw. § 6 Abs. 1 des MuSchG (vor- und nachgeburtliches Beschäftigungsverbot (Mutterschutz)) Dafür werden dann weiter vorne liegende Monate zur Berechnung herangezogen. Jetzt kommt es natürlich darauf an wieviel man vor der ersten Geburt Netto verdient hat. Bis zu einem Nettoverdienst von ca. 3275,-€ liegt das EG dann unter 300,-€ und wird somit auf den Mindestsatz aufgestockt. Wenn das Nettoeinkommen über 3275,-€ lag bekommt man auch dann noch mehr als den Mindestsatz. Dazu kommt der Geschwisterbonus (300,-€) der gezahlt wird solange man ein weiteres Kind unter Jahre oder zwei weitere Kinder jeweils unter 6 Jahren hat. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 29.11.2013, 09:04



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind bei verlängerter Elternzeit des 1. Kindes

Kleine Anmerkung: Geschwisterbonus liegt nur bei 10% vom Elterngeld. Minimum 75 Euro. Die 300 Euro sind der Mehrlingsbonus. Gruß Sabine

von SumSum076 am 29.11.2013, 11:38



Antwort auf: Elterngeldberechnung für 2. Kind bei verlängerter Elternzeit des 1. Kindes

Upps, ja, da hast Du natürlich Recht! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 29.11.2013, 11:45



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeldberechnung bei Teilzeit in elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ursprünglich habe ich 12 Monate Elternzeit gewählt. Darauffolgenden habe ich sie um 18 Monate verlängert und gehe jetzt in Teilzeit (20 std/Wo) arbeiten. Meine Frage nun: werde ich in der „Teilzeit in Elternzeit“ schwanger, wonach wird mein Elterngeld berechnet? Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Rückmeldung


Gehalts- und Elterngeldberechnung bei BV nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Unser sohn ist am 5.6.16 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, aber nur 12 Monate elterngeld. Ich muss also am 5.6.18 wieder arbeiten, habe aber gestern erfahren, dass ich ganz frisch wieder schwanger bin (7+4). Leider habe ich auch wie in der ersten SS wieder diabetes und muss insulin spritzen. Mein Frauenarzt mö...


Zweite Schwangerschaft während der Elternzeit (ein Jahr). Elterngeldberechnung

Hallo, ich habe eine Frage, die ich durch eigene Recherche im Internet mir nicht beantworten konnte. Ich bin dieses Jahr im März zum erstrn mal Mutter geworden. Das Elterngeld habe ich für ein Jahr beantragt. Mit dem Arbeitgeber ist abgemacht, dass ich nächstes Jahr März/April mit Teilzeit wieder einsteige. Wenn ich nun jetzt erneut schwanger werde...


Elterngeldberechnung bei Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind am 10.02.2018 bekommen. Habe 2 Jahre Elternzeit beantragt aber das Elterngeld nur für 1 Jahr. Nun gehe ich nach einem Jahr am 11.02.2019 für 20 Std/Woche wieder arbeiten. Allerdings bin ich jetz wieder schwanger ( vorauss. Entbindungstermin 14.08.2019) Wie berechnet sich das Elterngeld für das zwei...


Elterngeldberechnung bei Unterbrechung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, meine Frau hat vor der Geburt von Kind Nr.1 Vollzeit gearbeitet und dann Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Nach diesen 2 Jahren hat sie wieder regulär für 6 Monate, mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 40% gearbeitet (ohne Teilzeitarbeit in Elternzeit "Elterngeld+"). Nach diesen 6 Monaten nahm sie nachträglich ...


Elterngeldberechnung bei Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Hier meine Frage: mein 1. Kind kam Ende Januar 2019 zur Welt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Davon das erste Jahr normales Elterngeld und im zweiten Jahr nichts. Jetzt haben mich die ganzen Berichte hier völlig verunsichert. Wir möchten jetzt noch ein weiteres Kind bekommen. Wie berechnet sich das Elterngeld wenn ich jet...


Elterngeldberechnung für 2. Kind wenn Alg1 in Elternzeit

Hallo, ich habe einen speziellen Fall: Im Sep 2017 bekam ich mein erstes Kind, ich habe bis Okt 2019 EZ angemeldet, Elterngeld bezog ich bis Sep 18. Da mein AG mir keine TZ Beschäftigung während der EZ anbieten konnte und auch nicht musste (unter 15 Mitarbeiter) erlaubte mir mein AG mir woanders was in TZ für die EZ zu suchen. Ab Okt 18 habe ich...


Elterngeldberechnung bei Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag, Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit mit Elterngeld und Teilzeit,bin nun aber in der 8.Woche schwanger. Diese Elternzeit endet zum 30.9.,dann würde ich wieder regulär arbeiten. Werde wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Wie wird nun das Elterngeld berechnet,da ja Monate mit EG bezug ausgeklammert werden? Mit freundlichen...


Elterngeldberechnung nach verlängerter Elternzeit

Liebe Fr. Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Für Kind 1 habe ich zunächst 12 Monate Elternzeit beantragt. Aufgrund der Covid-19- Pandemie und den mangelnden Kitaplätzen dann auf 25 Monate verlängert. Elterngeld erhielt ich dementsprechend NUR in den ersten 12 Monaten. Nun bin ich wieder Schwanger und das Kind soll genau 2 Wochen nach...


Elterngeldberechnung bei Arbeit in Elternzeit?

Liebe Frau Bader, aktuell befinde ich mich in Elternzeit und arbeite 50% für meinen Arbeitgeber in Elternzeit. Elterngeld erhalte ich aktuell nicht mehr. Ein weiteres Kind ist geplant. Wird für das Elterngeld die Einnahmen vor der Elternzeit genommen oder auch der Verdienst während der Elternzeit? Besten Dank und freundliche Grüße