Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem. Bis zum 25.01.2016 hatte ich Elternzeit für mein zweites Kind. Ebenso fing am 25.01.2016 der neue mutterschutz für mein drittes Kind an. Die Kk zahlte ab den 25.01 und meine AG ab den 26.01,da ich es versäumt habe,die Elternzeit zu kündigen. So weit so gut,alles wurde für den Elterngeldantrag ausgefüllt und eingereicht. Jetzt möchte aber die Elterngelgstelle, dass das Datum übereinstimmt. Und meinten,dass ich die Elternzeit rückwirkend kündigen soll. Allerdings lese ich überall,dass das nicht geht. Kann meine AG das Datum ändern,ohne das ich den Anteil bekomme? Wenn das nicht geht,bekomme ich jetzt kein Elterngeld? Vielen Dank schon mal im voraus. LG Sun
von sun87 am 07.04.2016, 15:00