Hallo Hab eine Frage: ich bin Alleinerziehend und hätte ja die Möglichkeit, das Elterngeld gesplittet 28 Monate zu beziehen. Mein Freund (und Kindsvater) lebt derzeit in einem anderen Bundesland und hat ab 1.3 (hoffentlich) einen Job. Wir hatten nun vor, dass ich Ende des Jahres, wenn er seine Probezeit usw bestanden hat, mit den Kindern zu ihm ziehe. Allerdings heißt es im Elterngeldantrag ja, dass man die 14/bzw 28 Monate Elterngeld nur bekommt, wenn man mit dem Vater getrennt wohnt. Wie ist dass dann, wenn man erst später im bezugszeitraum zusammenzieht? Das Sorgerecht bleibt erstmal alleine bei mir, auch wenn wir zusammen ziehen. Lg
von Sweetmia1 am 24.01.2015, 09:09