Guten Tag Frau Bader,
Ich bin im Moment in Elternzeit von Kind 2 (die im Januar nach drei Jahren ausläuft). Danach beginnt das dritte Jahr EZ von Kind 1 (die ich mir damals übertragen lasse habe und die auch bereits genehmigt ist).
Nun bin ich erneut schwanger und wenn alles gut läuft, kommt das Kind im April.
1.)
Nun frage ich mich, ob ich dann für Kind 3 Elterngeld bekomme, wenn ich in Elternzeit von Kind 1 bin? Oder muss ich die EZ beenden und neue für Kind 3 nehmen?
2.)
Wenn ich die Elternzeit zum Mutterschutz vorher beende, geht der Anspruch dann von Kind 1 verloren, da man ja nur zwei Zeitabschnitte wählen darf? (vor 2015 geboren)
Ich hoffe, dass ist halbwegs verständlich. Ich habe ihr keine ähnliche Frage gefunden...
Danke für Ihre Mühe und tolle Arbeit hier.
von
sneram
am 17.11.2017, 15:29
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit
Hallo,
Müssen Sie wieder beenden u können es weiter aufheben . Das geht, wennd as Kind noch nicht 8 ist
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2017
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit
Wenn du die laufende EZ von Kind1 aber beendest zum neuen Mutterschutz bekommst du auch volles Mutterschaftsgeld wie beim ersten Mal. machst du das nicht, gibt es bestenfalls die bis zu 13 € täglich von der KK.
Solange du dich aber in EZ befindest - egal ob für das erste oder für das zweite Kind, kannst du nicht den vollen Mutterschaftsanspruch für das 3te Kind geltend machen.
Davon ab verschenkst du doch eh EZ - die für das 3te Kind wenn du erst die vom 1ten nimmst.
Ich würde einfach mal "doof" beim AG um Aufteilung der EZ bittet, sprich du meldest den Mutterschutz ab dem Tag x an und gleichzeitig das die restliche EZ von Kind1 um ein weiteres Mal verschoben wird. Bedenke aber, du kannst für Kind2 höchstens 2 Jahre übertragen lassen und die EZ von Kind1 muss durch sein bevor es 8 Jahre alt wird.
Im schlechtesten Falle ist es halt ein Abwägen, lieber die 3 Jahre volle EZ nutzen oder die mindestens 14 Wochen volles Mutterschaftsgeld. EG für Kind 3 bekommst du eh nur wenn du auch in EZ bist. Wird eh nur Mindestsatz werden wenn du bisher nicht gearbeitet hast, plus Geschwisterbonus für 2 Kinder da beide unter 6 sind.
Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 16:34
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit
Danke für die Antwort schon mal.
Das mit dem Mutterschtz habe ich nicht bedacht. Da hast du natürlich recht, sind ja auch 14 Wochen...
Ich wollte mich so kurz wie möglich halten und nur das Wichtigste schreiben. Also noch kurz dazu:
Ich arbeite Teilzeit (ca. 2/3) in EZ und das auch schon länger, also auf jeden Fall die 12 Monate vor der Geburt und es gibt bei mir keinen Grund für ein BV. Ich gehe also davon aus, wieder bis zu Beginn des Mutterschutzes zu arbeiten. Es käme also schon ein bißchen mehr EG heraus.
Die Frage ist halt, ob ich bei drei Kindern die vollen neun Jahre EZ nehmen kann, oder ob ich bei Überschneidung, bzw. wegen der Zeitabschnitte Zeit verliere.
Für Kind 3 könnte ich die EZ ja theoretisch dann auf drei Zeitabschnitte aufteilen, dass geht bei den anderen nicht, da sie vor Juli 15 geboren wurden.
Teilzeit in Elternzeit hat für mich Vorteile, da man bei uns sehr familienfreundlich ist und ich z.B. flexibler arbeiten kann als in normaler Teilzeit. Wäre jetzt alles kein großes Drama, aber schon schön, wenn es ginge.
von
sneram
am 17.11.2017, 19:05