Hallo Frau Bader,
ich habe im Mai 2014 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ab Mai 2015 wollte ich TZ arbeiten gehen. Mein AG hat den Antrag abgelehnt, ein Anspruch wegen Betriebsgröße habe ich nicht. Gleichzeitig hat er erlaubt bei einem anderen AG zu arbeiten. Leider habe ich bis jetzt keinen Job gefunden und bekomme seit Mai 2015 Alg 1.
Jetzt habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin, voraussichtlicher ET März 2016. Meine Frage: wie wird in solchem Fall das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld berechnet? Entspricht das Mutterschaftsgeld dem Alg 1? Oder doch dem Einkommen vor der Geburt erstes Kindes?
Vielen Dank und beste Grüße
von
Clarinda
am 31.07.2015, 23:37
Antwort auf:
Elterngeld nach dem Bezug von Alg 1 während Elternzeit
Hallo,
gibt es denn den Hauptvertrag noch? Dann beenden Sie den Anspruch auf ArBGeld 1 am Tag vor Geburt und beim AG die EZ. Damit bekommen Sie das volle MG.
EG aber nur den Pauschbetrag.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2015
Antwort auf:
Elterngeld nach dem Bezug von Alg 1 während Elternzeit
Du beemdest die laufende Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz.
Damit lebt Dein Vollzeitvertrag auf und Du bekommst den vollen Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind.
Das meldest Du auch dem Arbeitsamt und Dich sozusagen ab zu dem Tag.
Elterngeld wird dann Juni - Dezember 0€ gezählt. Die Zeit davor wird durch alten Lohn ersetzt. Von der Summe bekommst Du 65%.
ALG1 zählt als Nullmonate, da es kein echtes Einkommen ist.
Plus Geschwisterbonus.
von
Sternenschnuppe
am 01.08.2015, 07:10
Antwort auf:
Elterngeld nach dem Bezug von Alg 1 während Elternzeit
Danke für Deine Antwort.
Trotzdem habe ich meine Zweifel beim Mutterschutzlohn. Wenn ich die Definition vom Mutterschaftsgeld lese, heisst es "die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate", und in meinem Falle wäre es doch ALG 1. Die KV bekommt momentan vom Amt das Geld überwiesen und nicht von meinem AG.
von
Clarinda
am 02.08.2015, 12:20
Antwort auf:
Elterngeld nach dem Bezug von Alg 1 während Elternzeit
Ganz sicher :-)
Durch das beenden der Elternzeit lebt Dein alter Vertrag doch wieder auf.
Du bekommst das was Du nach diesem auch verdienen würdest.
von
Sternenschnuppe
am 03.08.2015, 08:53
Antwort auf:
Elterngeld nach dem Bezug von Alg 1 während Elternzeit
Hallo Frau Bader,
der Vertrag besteht weiterhin, habe eine unbefristete Stelle.
Wieso 1 Tag vor Geburt? Oder meinen Sie Beginn vom Mutterschutz.
Danke und viele Grüße
von
Clarinda
am 03.08.2015, 21:49