Helene81
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 23.03.2015 in Elternzeit. Diese endet nun am 22.03.2016. Mein befristeter Arbeitsvertrag endete zum 31.12.2015. Während meiner Elternzeit wurde ich erneut schwanger. Mein 2. Kind kommt ende März/Anfang April 2016 zur Welt. Laut Krankenkasse steht mir kein Mutterschaftsgeld zu. Steht mir für das 2. Kind das gleiche Elterngeld mit Geschwisterbonus zu und in welcher Höhe? Ab wann würde ich das Elterngeld bekommen? Was muss ich bei der Beantragung beachten? Welche Bescheinigungen werden benötigt? Vielen Dank im Voraus mfg Helene81
Hallo, 1. Die EZ ist mit dem Vertrag beendet 2. Da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie kein ArbGeld 1 3. EG bekommen Sie dann direkt nach der Geburt Liebe Grüße NB
Helene81
Hallo, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das Elterngeld steht mir wohl zu. Meine Frage wäre nur, ob ich in der gleichen Höhe wie vorher Elterngeld mit Geschwisterbonus oder vermindertes Elterngeld mit Geschwisterbonus bekomme? Vielen Dank im Voraus. mfg Helene81
luvi
Hallo, habe ich das richtig verstanden? Deine Kinder sind ca 13 Monate auseinander? Dann bekommst du Elterngeld in der gleichen Höhe wie vorher + Geschwister Bonus. Elterngeld bekommst du ab Geburt, Mutterschaftsgeld leider nicht, da kein Arbeitsvertrag. Gutes Timing. Liebe Grüße und viel Glück für die Geburt. Luvi
Sternenschnuppe
Bis zur Geburt. Wie lange geht denn das erste Elterngeld? Kläre das mit der Krankenkasse. Ist Dein Mann gesetzlich versichert? Elterngeld ist identisch plus 10%
Helene81
Hallo Luvi, vielen Dank für die Glückwünsche und die positive Antwort. Da ich kein Mutterschaftsgeld bekomme, habe ich mir viele Gedanken über meine zukünftige finanzielle Lage gemacht. Die Kinder werden ca. 12 Monate ausseinder sein. Liebe Grüße Helene
Helene81
Dazu habe ich meine Krankenkasse bereits angeschrieben. Mein Mann ist bei der gleichen Krankenkasse gesetzlich versichert.
Sternenschnuppe
Dann kannst Du Dich einfach familienversichern. Die schicken ein Formular welches Du ausfüllen musst.
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