Hallo Frau Bader, wir sind aktuell in Kinderplanung und ich fange am Freitag den 16.06.2017 eine Teilzeitstelle an, wo ich zwischen 80-120 Stunden arbeiten werde und arbeite nebenbei noch nebengewerblich Selbstständig. Wenn es jetzt im Juni klappen würde, würde es im März 2018 zur Welt kommen. Wie wird das Elterngeld berechnet und wie ist es, wenn ich durch eine schwere Schwangerschaft ins berufsverbot komme, wie wird es dann berechnet, da ich ja dann auch nebengewerblich nicht mehr arbeiten könnte, durch das berufsverbot für den Teilzeit Job. Ich hoffe sie können mir da helfen . LG
von AnitaNadine am 12.06.2017, 22:17