Guten Tag Frau Bader,
mein Mann nimmt im August und März Elternzeit und behält seinen Dienstwagen in diesem Zeitraum. Nun ist dieser ja beim Elterngeldantrag als Einkommen mit anzugeben. Hier haben wir das Formular bekommen, Einkommen nach der Geburt, dort muss die wöchentliche Arbeitszeit und das Gehalt angegeben werden. Da unser Sohn am 31.03 geboren wurde, ist die Elternzeit vom 01.09-30.09 und ein voller Monat ohne Gehalt. Was muss nun als Gehalt eingetragen werden?
von
Jenny168
am 13.07.2017, 20:37
Antwort auf:
Elterngeld Dienstwagen
Hallo,
Der Wagen gilt als geldwerter Vorteil, also als Einkaufen.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2017
Antwort auf:
Elterngeld Dienstwagen
die elternzeit kann nur am tag der geburt beginnen also an einem 31. am 31.8. dann, nicht 1.9. net dass ihr da einen fehler macht...wie es ist, wenn der monat keinen 31. hat weiß ich nicht aber der august hat einen...
von
mellomania
am 13.07.2017, 20:45
Antwort auf:
Elterngeld Dienstwagen
Habe mich oben verschrieben. Elternzeit ist im September. Wenn der Montag keinen 31. Hat dann wird immer vom 1. An gerechnet, das wurde mir schon mitgeteilt
von
Jenny168
am 14.07.2017, 06:35
Antwort auf:
Elterngeld Dienstwagen
Er hat einkommen, zumindest in Höhe der steuerpflichtigen Dienstwagenregelung.= geldwerter Vorteil.
Gruss
D
von
desireekk
am 14.07.2017, 17:36