Elterngeld 2. Kind in Eltzernzeit (ohne Einkommen), Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld 2. Kind in Eltzernzeit (ohne Einkommen), Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, meine Suche hat leider nicht die gesuchte Antwort auf meine Frage gegeben, weshalb ich mich nochmal direkt an sie wende. Mein Sohn wird Ende September 2 Jahre alt. Für ihn habe ich die ersten 12 Lebensmonate Elterngeld (knapp 1400€/Monat) bezogen. Danach war ich weiter zu Hause ohne Einkünfte. Bislang bin ich davon ausgegangen, das ich nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen werde (300€ + 75€ Geschwisterbonus), was natürlich ein riesen Unterscheid ist. Nun erzählte mir heute eine Freundin, das sie bei ihrem 2. Kind (2 Jahre und 3 Monate jünger wie ihr erstes) das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind bekommen hat, weil sie auch zwischendrin nicht gearbietet hat. Was ist denn nun richtig? Meine zweite Frage bezieht sich auf das Mutterschaftsgeld. Ich habe gelesen, das ich die Elternzeit meines 1. Kindes mit Sonderkündigungsrecht zum beginn des Mutterschutzes des 2. Kindes, vorzeitig kündigen kann und dann das VOLLE Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekomme. Also quasi wie als wenn ich Vollzeit arbeiten würde. Stimmt das? ich danke für ihre Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen Stumpi

von Stumpi am 21.04.2015, 21:08



Antwort auf: Elterngeld 2. Kind in Eltzernzeit (ohne Einkommen), Mutterschaftsgeld

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2015



Antwort auf: Elterngeld 2. Kind in Eltzernzeit (ohne Einkommen), Mutterschaftsgeld

Aber warum hat meine Freundin dann volles EG (wie beim ersten Kind) bekommen, obwohl der Abstand größer war als bei mir? Einfach Glück weil jemand den Antrag falsch bearbeitet hat? Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld? Macht es Sinn die jetzige Elternzeit frühzeitig zu kündigen? Also bekomme ich dann das volle Mutterschaftsgeld? Was bekomme ich wenn ich die EZ NICHT frühzeitig kündige?

von Stumpi am 22.04.2015, 13:14



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