Elerngeld mit Partnermonate und Mutterschutzgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elerngeld mit Partnermonate und Mutterschutzgeld

Guten Tag Frau Bader, ich habe versucht mich über´s Internet schlau zu machen, bin mir aber doch recht unsicher. Ich bin Beamtin und werde voraussichtlich am 18.06.2013 unser 1. Kind kriegen. Ich würde gerne 2 Jahre zu Hause bleiben, bei halbiertem Elterngeld. Als Beamtin bekomme ich in den 8 Wochen Mutterschutz mein Gehalt weiter. Das wird auf das Elterngeld angerechnet und ich bekomme dann eigentlich nur für 22 Monate (statt 24 Monate) Elterngeld, richtig? Kann mein Mann ab Geburt des Kindes 2 Monate daheim bleiben und bekommt dann "sein" Elterngeld und ich trotzdem die 22 monate "mein" Elterngeld? Also das ich im Mutterschutz mein Gehalt bekomme und wir zusätzlich "sein" Elterngeld und danach bekomme ich ganz normal die 22 Monate Elterngeld? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Ich hoffe sie können mich diesbezüglich ein bisschen aufklären. Vielen Dank

von katinka83 am 12.12.2012, 10:25



Antwort auf: Elerngeld mit Partnermonate und Mutterschutzgeld

Hallo, Sie können zusammen 14 Monate Elterngeld nehmen und dieses frei verteilen. dies kann man auch auf 28 Monate halbieren. Die Zeiten, in denen sie Mutterschaftsgeld bezogen haben, werden immer der Mutter angerechnet. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2012



Antwort auf: Elerngeld mit Partnermonate und Mutterschutzgeld

Kurze Aufklärung: Du bekommst keine 22 Monate Elterngeld. Denn die Rechnung läuft so (auch bei Beamtinnen): Anspruch auf Elterngeld: 12 Monate Abzüglich Mutterschaftsgeld: ca 2 Monate bleiben zum Splitten: 10 Monate = 20 gesplittete Monate! Aber ja, es geht, dass dein Mann in den ersten 2 Lebensmonaten seine Elterngeldmonate in Anspruch nimmt und du danach noch weitere 10 Monate (bzw 20 gesplittete) EG bekommst. Was nicht geht, er "übernimmt" quasi deine Mutterschutz/Elterngeld-Monate und du bekommst danach noch die vollen 12/24 Monate, denn das MuSchu-Geld (auch MuSchu-Bezüge) wird auf das EG der Mutter angerechnet. Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.12.2012, 10:54



Antwort auf: Elerngeld mit Partnermonate und Mutterschutzgeld

Nur 20 Monate Elterngeld? Das ist heftig, denn Elternzeit sind doch 24 Monate, dann bin ich ja 2 Monate ohne Geld?? Hab ich auch noch nicht gewusst :-(

von katinka83 am 12.12.2012, 11:20



Antwort auf: Elerngeld mit Partnermonate und Mutterschutzgeld

Wieso ist das heftig? Du kannst doch deinerseits das Mutterschaftsgeld/Bezüge splitten. Macht dann LM 1 und 2: halbes MuSchu-Geld LM 3-22: halbes Elterngeld LM 23 und 24: halbes MuSchuGeld Du kannst aber nur 22 Monate Elternzeit machen, statt 24. Oder auch 27 oder bis zu einem gewissen Datum oder bis zum Ende der Sommerferien oder oder! Du kannst aber auch (und das ist bei den meisten Beamten einfacher als bei den meisten Angestellten) Teilzeit in Elternzeit machen! zB ab LM 23. Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.12.2012, 11:52



Antwort auf: Elerngeld mit Partnermonate und Mutterschutzgeld

Aaaahh, ok, das ich das MuSchuGeld auch splitten kann wusste ich nicht. Naja, 24 Monate Elternzeit weil der Kindergarten erst ab 2 Jährige nimmt ^^ Also die ersten 2 Monate quasi doppelt Geld (wobei ja da Richtige Gehalt vom Mann wegfällt) und danach 20 Monate (nach den 8 Wochen MuSchGeld) Elterngeld für mich, hab ich das so Richtig verstanden?

von katinka83 am 12.12.2012, 12:00



Antwort auf: Elerngeld mit Partnermonate und Mutterschutzgeld

... aber sich die Hälfte davon zurücklegen kann man sehr wohl! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 12.12.2012, 13:07



Antwort auf: Elerngeld mit Partnermonate und Mutterschutzgeld

Das ist eben die Sache mit dem gefährlichen Halbwissen..

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2012



Antwort auf: Elerngeld mit Partnermonate und Mutterschutzgeld

Scheint echt missverständlich zu sein, meine Antwort! Ich schrieb, dass du "deinerseits" das Mutterschaftsgeld splitten kannst! Mit deinerseits meinte ich, dass du es selber machen musst. Du kannst das nicht über deine lohngebende Stelle laufen lassen. Die teilen das nicht für dich auf. Also bitte selber die Hälfte vom MuSchu-Geld aufs Sparkonto parken und nach dem Geld die zweite Hälfte holen. Sorry, wenns nicht eindeutig genug war! Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.12.2012, 14:05



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