Hallo, im Forum habe ich gelesen, dass im Falle einer Selbstständigkeit über die Kleinunternehmerregelung, die EG-Berechnung auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr bezogen wird. Ich bin mir gerade unsicher, ob das auf mich zutrifft: - das Kleingewerbe habe ich schon einige Jahre, aber immer nie mehr als 5.000€ pro Jahr erzielt - vor der Geburt (12/2014) meiner ersten Sohnes war ich 30h/Woche angestellt - das EG habe ich mir "halbiert" über 2 Jahre Elternzeit auszahlen lassen - nach einem Jahr EZ habe ich sehr geringe Einkünfte über das Kleingewerbe gehabt -ab dem 2. Geburtstag habe ich in TZ 15h wieder als Angestellte gearbeitet und ebenso Einkünfte über das Kleingewerbe gehabt (monatlich ca. 100€) Werde ich unter diesen Umständen auf das Kalenderjahr 2016 berechnet? Im November erwarte ich mein 2.Kind.
von aurelie_77 am 18.08.2017, 15:05