GUten Tag Frau Bader,
trotz intensiver Recherche wie sich in meinen Fall das spätere Elterngeld berechnet, bin ich nicht auf passende Info gekommen, vielleicht können Sie mir helfen..Ich bin Flubgegleiterin und deshalb auch bei Meldung einer Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot durch den AG. Die Meldung steht nun im Dezember bevor. Ich bin seit 5 Jahren bei der Firma beschäftigt, seit 12 Monaten arbeite ich in Teilzeit, habe aber vor Eintreten der SS wieder Vollzeit für Januar beantragt, was auch genehmigt und bestätigt wurde.
Mein Lohn in der Zeit des Beschäftigungsverbots wird sich nun an den 13 Wochen vor Meldung ( also Teilzeit) orientieren, soweit klar. Da ich aber durhc die SS sozusagen verhindert werde, die Vollzeitstelle tatsähclich auszuüben, besteht gar keine Möglichkeit, dieses Gehalt als Grundlage für die Berechnung des späteren Elterngeldes anzubringen? Ich sehe darin eine Benachteiligung , die ja durch das BSverbot ausgelöst wird.
Vielen Dank für Ihr Feedback und Info
Beste Grüße BEGE
Vielen Dank im Voraus
von
bege
am 26.12.2012, 22:17
Antwort auf:
Durch Beschäftigungsverbot nicht in Vollzeit - Berechnung Elterngeld
Hallo,
Sie bekommen den Lohn als ob Sie arbeiten würden. Also VZ. Und danach auch das MG u EG
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.12.2012
Antwort auf:
Durch Beschäftigungsverbot nicht in Vollzeit - Berechnung Elterngeld
Du bekommst das, was Du auch bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest.
Also Vollzeitlohn, denn so wie ich das verstanden habe, hast Du das ja auch schriftlich , dass Du ab Januar so arbeiten würdest.
von
Sternenschnuppe
am 26.12.2012, 22:21
Antwort auf:
Durch Beschäftigungsverbot nicht in Vollzeit - Berechnung Elterngeld
Danke Sternenschnuppe für die Info von deiner Seite, schön wäre es ja.
Ich befürchte nur, dass es spät Probleme bei der Beantragung des EG geben wird, da man dort doch als Grundlage die letzten 12 Gehaltsabrechnungen vorlegen muss, und die berechnen sich ja nun die nächsten Monate während des BSverbots aus meiner Zeit in Teilzeit.. Also ich bin mir da nicht sicher...
von
bege
am 26.12.2012, 22:45
Antwort auf:
Durch Beschäftigungsverbot nicht in Vollzeit - Berechnung Elterngeld
Du bekommst im BV das was Du verdienen würdest wenn Du da bist.
Du kannst nachweisen dass es Vollzeit wäre ? Dann ist das auch im BV so !
Somit berechnet sich Dein Elterngeld aus den letzten 12 Monaten vor Mutterschutz.
Teilzeit = der Lohn
Ab Januar Vollzeit = der Lohn
Dass Du nicht da bist und BV hast spielt dabei keine Rolle.
Ich weiss das, ich hatte das. Hatte nach 3 Jahren Elternzeit ein BV und bekam den Vollzeitlohn. Und ich hatte im zweiten Jahr ein paar Monate Teilzeit in EZ gearbeitet.
Es zählt immer was Du verdienen würdest wenn Du da wärest.
von
Sternenschnuppe
am 26.12.2012, 23:04
Antwort auf:
Durch Beschäftigungsverbot nicht in Vollzeit - Berechnung Elterngeld
ok, danke, hattest du denn BV vom AG oder vom Arzt aus?
von
bege
am 27.12.2012, 09:28
Antwort auf:
Durch Beschäftigungsverbot nicht in Vollzeit - Berechnung Elterngeld
Vom Arzt aus.
Aber BV ist BV und der AG bekommt das Geld von der Krankenkasse eh wieder.
von
Sternenschnuppe
am 27.12.2012, 10:27