Guten Abend, eine Frage bzgl. der Auslegung von "Fristablauf". Ich habe einen Antrag auf TZ in EZ gestellt (schriftlich) und zwar an einem Montag. Muss mir die schriftliche Ablehnung meines AG dann bis spätestens Sonntag (4 Wochen danach) vorliegen oder bis Montag, also einen Tag drauf ? Wann gilt die Frist als abgelaufen? Ist das Datum des Zugangs der Ablehnung (= Poststempel auf dem Umschlag) maßgebend oder das Datum des Briefes? Letzteres kann ja problemlos so geändert werden wie es passt. ...
von SandraM1978 am 01.03.2015, 19:46