Hallo Frau Bader, am 14.9 endet meine Elternzeit. Danach möchte ich in Teilzeit zu 50% arbeiten. Bezahlung nach Tarifvertrag. Mein Arbeitgeber bietet mir auch eine 50% Stelle an. Aber leider in einer anderen Abteilung mit minderwertiger Tätigkeit. Nämlich als Sachbearbeiterin. Da in dieser Abteilung alle Mitarbeiter der gleichen Gehaltsgruppe angehören soll ich ebenfalls in diese Gehaltsgruppe eingruppiert werden. Dies bedeutet für mich von G4 runter auf G3. Damit ich aber das gleiche wie in G4 verdiene bekomme ich eine außertarifliche Zulage. Lt Aussage meines Arbeitgebers kann er mich nicht in G4 lassen, da in der Betriebsvereinbarung steht das alle Mitglieder in einer Abteilung die gleiche Gehaltsgruppe haben müssen. Darf mich mein Arbeitgeber einfach neu bzw. minderwertig eingruppieren? Zumal im Tarifvertrag in beiden Gehaltsgruppen die Tätigkeit eines Sachbearbeiter genannt wird. Schon mal vielen Dank für ihre Hilfe.
von Hannole am 27.08.2017, 23:29