Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann Arbeitgeber Wiedereinstiegszeitpunkt nach Elternzeit festlegen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann Arbeitgeber Wiedereinstiegszeitpunkt nach Elternzeit festlegen?

Mausefrau17

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Hallo, ich arbeitete bisher Teilzeit (70%) in einem gemeindlichen Kindergarten und bin seit 01. Januar 2014 (nach der Geburt meines 3. Kindes) in Elternzeit. Ich habe Elternzeit auf zwei Jahre, also bis einschließlich 31.12.2015 beantragt und auch schriftlich durch die Gemeinde bewilligt bekommen. Mündlich wurde mir durch Kiga und Gemeinde deutlich nahe gelegt, dass sie es lieber sehen würden, wenn ich bereits zum Beginn des Kindergartenjahres, also zum 01.09.2015 wieder einsteige, da es zum einen aus pädagogischen Gründen (für die betreuten Kinder) besser wäre und zum anderen fairer für meine Elternzeitvertretung, die ja sonst ende Dezember 2015 ausscheiden müsste und vielleicht nicht gleich wieder eine Stelle findet. Ich habe mir diese Option jedoch offen gelassen, denn ich möchte meine zwei Jahre Elternzeit eigentlich schon gerne ausschöpfen. Zudem geht es ja nicht darum ein paar Tage oder Wochen früher wieder einzutreten, sondern doch um 4 Monate, die ich zudem selbst gerne nutzen möchte um mein Kind dann in Ruhe in seiner Kita einzugewöhnen... Nun wurde ich - nach gerade mal 4 Monaten Elternzeit - erneut aufgefordert, doch zu unterschreiben, dass ich zum September 2015 wieder einsteige und wenn nicht, dann erst wieder im September 2016 (also ganze 9 Monate nach dem eigentlichen Ende meiner Elternzeit) zurück komme. Das möchte ich jedoch aus den oben bereits genannten Gründen nicht. Deshalb die Frage: kann mich mein AG "zwingen" zu einem früheren Zeitpunkt als dem Ende meiner Elternzeit an meinen Arbeitsplatz zurück zu kehren bzw. festlegen, dass ich überhaupt immer nur zum September, also zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres wieder einsteigen darf? Plant ja nicht jeder sein Kind zum August ;-) - unseres war sowieso ein Überraschungspaket... Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, fühle mich ehrlich gesagt doch etwas unter Druck gesetzt und möchte nichts unterschreiben, was nicht sein muß... Herzliche Grüße Mausefrau17


SumSum076

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Nein, kann der AG nicht. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Wenn du zwei Jahre angemeldet hast, kannst du sogar ohne Rücksprache mit einer Frist von 7 Wochen um das dritte Jahr (oder einen beliebigen Zeitraum bis zum 3. Geburtstag) verlängern. Allerdings kann der AG nach der EZ auch kündigen.... Gruß Sabine


Mausefrau17

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Herzlichen Dank für die Antworten :) ! Jetzt bin ich beruhigter... Sabine, ehrlich gesagt: wenn meinem AG das so nicht passt und er mich deshalb kündigen würde, dann ist es vermutlich ohnehin sinnvoller, getrennte Wege zu gehen... Aber jetzt mag ich erstmal meine Elternzeit geniessen, so lange es geht! Liebe Grüße Mausefrau17


SumSum076

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Ja, das seh ich auch so, deswegen hab ich noch das mit den 7 Wochen und dem dritten Jahr erwähnt. Etliche Mütter denken aber, sie hätten nach der Elternzeit weiter Kündigungsschutz oder müssten bevorzugt behandelt werden und wundern sich dann. Bei einem pädagogischen Arbeitgeber würde ich übrigens mit "pädagogischen" Argumenten reagieren. Warum zB so eine frühe Fremdbetreuung "ungeeignet" ist oder mit welchen Konzepten auch ein Einstieg mitten im Kiga-Jahr klappen kann und vielleicht Beispiele aus der Umgebung bringen, bei denen so ein Einstieg problemlos klappt. Und wie gesagt, Mitspracherecht hat er da nicht! Gruß Sabine


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