Darf mein AG aufgrund meiner Schwangerschaft meine Arbeitszeiten verringern ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf mein AG aufgrund meiner Schwangerschaft meine Arbeitszeiten verringern ?

Guten Tag Frau Bader, ich habe folgendes Problem... Ich habe einen 20 std-Vertrag. Unsere Arbeitszeiten gehen normalerweise bis 21 Uhr, jedoch arbeite ich aufgrund meiner Schwangerschaft nur noch bis 20 Uhr. Die fehlende Std. bekomme ich auch nicht bezahlt. Wir bekommen unsere genauen Arbeitszeiten für jede Woche im Voraus per Email zugeschickt. Nun bekomme ich seit 3 Wochen statt 20 Std die Woche nur 4 Std. zugeteilt. Wenn ich meine Vorgesetzten darauf angesprochen habe, wurde ich darauf verwiesen eine Mail zu schreiben um mehr Stunden dazu zu buchen. Das tat ich auch, habe aber immer noch keine Antwort darauf erhalten. Nun habe ich von meiner Schwester(gleichzeitig auch Arbeitskollegin), die zufällig unsere Chefin angetroffen hat und gefragt hat, wieso ich denn nur 4 Std zugeteilt bekomme, erfahren, dass ich ja auf Grund meiner Schwangerschaft nur bis 20 uhr arbeiten darf und momentan Leute gebraucht werden, die bis 21 Uhr arbeiten. Meine Frage: Darf meine Chefin das? Ich brauche ja das Geld und würde so im gesamten Monat weniger als normalerweise in einer Woche verdienen! Die Chefin wollte sich noch persönlich bei mir melden, um es mir zu erklären, daher würde ich gerne vorher wissen welche Rechte ich habe, um damit argumentieren zu können. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. LG

von himom am 04.06.2015, 22:29



Antwort auf: Darf mein AG aufgrund meiner Schwangerschaft meine Arbeitszeiten verringern ?

Hallo, Sie müssen den durchschnittlichen Lohn weiter bekommen - auf der anderen Seite darf Ihr AG Sie auch zu anderen Zeiten einsetzen,wenn es zumutbar ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2015



Antwort auf: Darf mein AG aufgrund meiner Schwangerschaft meine Arbeitszeiten verringern ?

Hallo, Wenn Sie einen 20 Stunden Vertrag haben und keine "nach Bedarf ggf. auch weniger" Klausel geht das natürlich nicht. Ich würde mich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. LG

von Lina_100 am 06.06.2015, 17:34



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