Darf ich ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine kostenlose Weiterbildung machen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine kostenlose Weiterbildung machen?

Hallo Frau Bader, ich habe Elternzeit für 3 Jahre genommen. Nun 1,5 Jahren sind um und ich habe eine 2-Jährige Weiterbildung angefangen. Ich mache es schon seit 2 Monaten. Meinem Arbeitgeber habe ich nicht informiert und nicht gefragt. Mich interessiert, ob es gesetzlich erlaubt ist. Was droht mir dann wenn ich etwas falsch gemacht habe? Danke für Ihr Antwort!

von lessika am 29.09.2014, 20:38



Antwort auf: Darf ich ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine kostenlose Weiterbildung machen?

Hallo, ich wäre da vorsichtig und würde mit dem AG reden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2014



Antwort auf: Darf ich ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine kostenlose Weiterbildung machen?

Das hat mit dem AG gar nichts zu tun. Wirst du die Weiterbildung beenden können, ohne dass sie sich mit deinen Arbeitszeiten überschneidet?

von Pamo am 30.09.2014, 08:26



Antwort auf: Darf ich ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine kostenlose Weiterbildung machen?

Ich werde später mit meinem Arbeitgeber verhandeln müssen. Ich habe noch ein Kind (5) und soweit ich weiß, habe ich Recht noch 1 Jahr Elternzeit nehmen. Optionen sind noch: Freistellung oder Kündigung, denke ich...

von lessika am 30.09.2014, 08:42



Antwort auf: Darf ich ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine kostenlose Weiterbildung machen?

Frau Bader, wo sehen Sie denn ein potenzielles Problem?

von Pamo am 30.09.2014, 12:19



Antwort auf: Darf ich ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine kostenlose Weiterbildung machen?

Hallo, Viele Arbeitsverträge schreiben vor, dass Arbeitnehmer ihren Chef über Nebenbeschäftigungen informieren müssen. Nicht selten sehen Arbeits- und Tarifverträge sogar vor, dass Beschäftigte für die Aufnahme einer Tätigkeit eine Genehmigung brauchen. Dazu gehört auch eine Weiterbildung. Laut gerichten darf zwar ein verbot nur in besonderen Ausnahmefällen ausgesprochen werden, aber das Risiko, dass der AG Ärger macht, würde ich meiden. Wer will schon Konflikte mit dem AG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2014



Antwort auf: Darf ich ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine kostenlose Weiterbildung machen?

Verstehe. (Das Risiko ginge ich aber jederzeit ein.)

von Pamo am 01.10.2014, 14:06



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