Hallo, mein Sohn ist 7 Monate alt und wird im März 2013 1 Jahr alt.
Das heißt ich müßte ja dann wieder arbeiten gehen da ich nur 1 Jahr Elternzeit beantragt habe.
Nun meine Frage: Ich möchte gerne noch ein zweites Jahr Elternzeitranhängen natürlich unentgeltlich in Anspruch nehmen, darf ich das nachträglich beantragen?? Und muß mein Chef damit einverstanden sein oder kann er sagen das er dem nicht zustimmt und ich arbeiten gehen muss: Danke für die Antwort.
LG
von
myron2012
am 25.10.2012, 12:33
Antwort auf:
Darf ich länger Elternzeit benatragen ??
Hallo,
ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2012
Antwort auf:
Darf ich länger Elternzeit benatragen ??
Er darf ablehnen, viele Chefs sind aber kulant.
Viel Glück
von
Sternenschnuppe
am 25.10.2012, 12:36
Antwort auf:
Darf ich länger Elternzeit benatragen ??
Deswegen sagt ja das BEEG: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.
Wer weniger als zwei Jahre EZ nimmt, signalisiert ja seinem AG, dass er/sie auf jeden Fall nach einem Jahr EZ wieder die Arbeit aufnimmt.
Somit hat der AG auch die Möglichkeit einem evtl. Verlängerungsbegehren zu widersprechen.
Aber vielleicht ist er ja wirklich okay und kulant und stimmt deiner gewünschten Verlängerung zu. Viel Glück.
von
Sonni74LS
am 25.10.2012, 22:15