Frage: Bezugszeitraum Elterngeld

Hallo, Eine Frage zum Elterngeld: Im Sommer haben wir unsere Zwillinge bekommen und mein Vorhaben war 3 Monate Mutterschutz und danach beginnt die elternzeit für 2 Jahre. Ich dachte, dass man Anspruch auf 12 Monate Zahlungen hat, die bei 2 Jahren natürlich halbiert werden. Nun bekomme ich das schreiben von der Elterngeldstelle in dem steht, dass der bezugszeitraum des Geldes schon nach der Geburt beginnt. Da bekam ich Muttergeld, wodurch sich das Elterngeld verringert. Ist das richtig? Wahrscheinlich schon, kommt ja vom Amt. Richtig finde ich es nicht, da ich ja meine Elternzeitnun verkürzen muss... Vielen dank im voraus für ihre Rückmeldung. Viele Grüsse Judith

von Judith17 am 05.11.2012, 14:41



Antwort auf: Bezugszeitraum Elterngeld

Hallo, ja, das ist leider so. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.11.2012



Antwort auf: Bezugszeitraum Elterngeld

Versteh ich nicht. Elterngeld steht einem 12 Monate zu, Alleinerziehenden 14. Mutterschutzgeld ist Einkommen, also hat man noch gar keinen Verdienstausfall. Somit auch kein Elterngeld nötig.

von Sternenschnuppe am 05.11.2012, 14:52



Antwort auf: Bezugszeitraum Elterngeld

Das ist Richtig, der Zeitraum beginnt ab Geburt. Mutterschutzgeld ist aber vorrangig. Im Endeffekt bleiben dann 10 Monate EG. Wenn man die Auszahlung halbiert, sind es im Endeffekt auch nur 20 Monate, die bleiben. Plus die 2 Monate Mutterschaftsgeld.

von sternenfee75 am 05.11.2012, 14:58



Antwort auf: Bezugszeitraum Elterngeld

Die Elternzeit musst Du nicht verringern, Du bekommst nur in den letzten drei Monaten dann kein Geld mehr! Elternzeit kannst Du für jedes Kind bis zu 3 Jahre nehmen (taggenau). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 06.11.2012, 08:21



Antwort auf: Bezugszeitraum Elterngeld

Warum musst du deine Elternzeit verkürzen? (Dir stehen für die Zwillinge insgesamt 5 Elternzeitjahre zu!) Ich finde, dir steht für die "Elternzeit" sogar mehr Geld zur Verfügung! Wenn die Standard-Einlingsmutter zB zwei Jahre bezahlt zuhause sein möchte, kann sie ihr Elterngeld splitten. Damit kommt sie bis zum Lebensmonat 22. Für die zwei übrigen müsste sie eigenständig ihr Mutterschaftsgeld von den ersten 8 Lebenswochen splitten. Was ja mehr ist, als das Elterngeld. Du bekommst 3 Monate Mutterschaftsgeld, die du eigenständig splitten kannst. Dazu kommen noch 9 Monate splittbare Elterngeldmonate. Damit kommt ihr dann auch bis zum 2. Geburtstag der Kinder. Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.11.2012, 16:27



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