Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde im August 2013 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und für 1 Jahr Elterngeld bezogen. Während des ersten Lebensjahres hatte auch mein Mann 2 Monate Elternzeit genommen (zeitgleich mit mir) und dementsprechend Elterngeld bezogen. Nun möchte ich das Betreuungsgeld beantragen, da ich meinen Sohn erstmal nicht fremdbetreuen lassen möchte. In dem Antrag steht aber immer drin, dass dieses erst ab dem 15. Lebensmonat möglich ist. Elterngeld bekomme ich aber bereits ab dem nächsten Monat schon nicht mehr. Was ist also mit Monat 13 und 14, bekomme ich da weder Elterngeld noch Betreuungsgeld? Oder kann ich das Betreuungsgeld in diesem Fall bereits am dem 13. Lebensmonat beantragen? Danke & Viele Grüße Izzy
von Izzy2013 am 03.07.2014, 21:50