Guten Tag Frau Bader,
ich bin aktuell auf der Suche nach einer Stelle als Lehrerin, bin nun aber schwanger.
Nun habe ich gehört, dass manche schwangeren Lehrerinnen momentan wegen Corona ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Dies wäre für mich natürlich ein unglücklicher Einstieg bei einer neuen Stelle oder wurde die Stellenzusage verhindern, falls ich meine Schwangerschaft vorher bekannt gebe.
Können Sie mir sagen, ob dieses Beschäftigungsverbot (bzw. Verbot für den Präsenzunterricht) für alle schwangeren Lehrerinnen besteht oder ob dies vom Einzelfall abhängt?
Gilt die entsprechende Regelung auch noch für das neue Schuljahr (ab August/September) oder nur für das aktuelle Schuljahr? Hat sie irgendeine zeitliche Begrenzung?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
von
Samsone
am 16.06.2020, 11:10
Antwort auf:
Beschäftigungsverhältnis als Lehrerin wegen Corona
Hallo,
das hängt alleine vom Bundesland ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2020
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Beschäftigungsverhältnis als Lehrerin wegen Corona
schwangere lehrerinnen erhalten KEIN beschäftigungsverbot bzw. dürfen das nicht erhalten. warum auch? die präsenz ist momentan ausgesetzt, die schwangeren arbeiten von zuhause aus und machen z.b. den onlineunterricht. es besteht für alle lehrerinnen. bv würde bedeuten, dass gar nicht gearbeitet werden darf, was aber quatsch ist. zuhause den onlineunterricht machen unterstützt die lehrer vor ort. dein schulleiter bzw. deine zuständige schulaufsichtsbehörde ist der richtige ansprechpartner.
von
mellomania
am 16.06.2020, 16:09
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Beschäftigungsverhältnis als Lehrerin wegen Corona
Ok, das klingt schon besser. Ich möchte ja auch etwas tun. Vielleicht darf man ja zum neuen Schuljahr auch wieder Präsenzunterricht als Schwangere geben?!
von
Samsone
am 16.06.2020, 19:13
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Beschäftigungsverhältnis als Lehrerin wegen Corona
ich denke das wird jetzt alles gelockert. weißt du schon an welche schule du kommst?
von
mellomania
am 16.06.2020, 20:23
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Beschäftigungsverhältnis als Lehrerin wegen Corona
Hallo, das kommt aber auch auf das Bundesland an. Hier in NRW hat der Präsenzunterrich, wenn auch verändert, längst wieder begonnen. Schwangere und Stillende entscheiden selbst, wenn sonst nichts dagegen spricht, ob sie arbeiten. Eine gute Bekannte arbeitet zum Beispiel ganz normal in der Schule.
von
sneram
am 16.06.2020, 21:11