Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn

Hallo Frau Bader, folgende Grundsituation liegt im Augenblick vor. Ich bin ungeplant schwanger in der 7 woche freue mich darüber trotzdem sehr. Nun ist es so, dass ich im Dezember meine Anstellung gekündigt habe und am 16.01.2014 eine neue Arbeit beginne. Der Vertrag wurde bereits im Dezember unterschrieben, allerdings weiß mein neuer AG über die Schwangerschaft noch nicht bescheid. Nun habe ich allerdings massive gesundheitliche Probleme und es steht eventuell ein Beschäftigungsverbot im Gespräch(vom Arzt) ausgestellt. Was hätte das für folgen bezuglich der Bezahlung wenn ich noch nicht mal zum ersten Arbeitstag antreten darf wegen dem BV? Mit freundlichen grüßen und vielen Dank im Vorraus

von Chintakari am 13.01.2014, 14:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). In Ihrem Fall wäre es doch eine Krankschreibung! Ansonsten ist der Arbeitgeber hier echt schlecht dran-aber machen kann er nichts. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2014



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