Guten Abend ,
kurz zu mir ich bin Mutter von drei fabelhaften Kindern..mein Jüngster ist 11 Monate alt ich befinde mich also zurzeit noch in der Elternzeit die ich für 2 Jahre beantragt habe. Da unser Kinderwunsch jetzt noch nicht abgeschlossen ist interessiert es mich natürlich wann der beste Zeitpunkt wäre schwanger zu werden .. ohne das ich finanzielle Nachteile bekomme. Ich habe gelesen das die Elternzeit im Zweiten Jahr (das Elterngeld wurde auf 2 Jahre gesplittet) dann auf das neue Elterngeld mit eingerechnet wird..was ja dann wirklich nichts ist wenn das so stimmt. Bekommt man in der vorrigen also in meiner jetzigen Elternzeit Beschäftigungsverbot oder überhaupt nicht .. Oder ab wann würde man es bekommen ( Krankenschwester im öffentlichen Dienst)..und wäre es die gleiche Auszahlung wie das letzte Mal ? Als ich mit meinem jetzigen Sohn schwanger wurde bekam ich das Beschäftigungsverbot sofort. Ist es sinnvoll die Elternzeit zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kündigen?Meine Elternzeit läuft bis zum 6.12.2017 und mein Elterngeld bis zum 6.10.2017 ...Fragen über Fragen ich hoffe Sie können irgendwie meine Situation und deren Fragen beantworten . Danke im Vorraus liebe Grüße Skye
von
Skye86
am 17.11.2016, 16:45
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Elternzeit???
Hallo,
entscheidend sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt - ohne EG-Monate aus dem 1. EZ-Jahr u ohne MG-Monate.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Elternzeit???
Vor meinem jetzigen Sohn hatte ich ein halbe Stelle ..die ich vier Wochen angetreten bin und schwanger wurde und dann bekam ich das Beschäftigungsverbot .. das nur zur Ergänzung&584; Entschuldigung für das Durcheinander
von
Skye86
am 17.11.2016, 16:51
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Elternzeit???
Nein, die Elternzeit kannst Du für ein BV nicht beenden, nur für einen neuen Mutterschutz.
Ab dem ersten Geb. des Vorkindes geht alles mit 0€ in die neue Berechnung für das neue Elterngeld.
Also solltest Du erst wieder arbeiten und dann schwanger werden.
von
Sternenschnuppe
am 17.11.2016, 17:19
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Elternzeit???
Du hast für zwei Jahre Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen. Dann musst du diese auch nehmen. Bei einer erneuten Schwangerschaft kann dann erst zum Beginn der Mutterschutzfrist die Elternzeit beendet werden.
Ein Beschäftigungsverbot brauchst du dafür nicht.
Eine Schwangerschaft soll dich nicht benachteiligen, aber dir auch nicht Vorteile verschaffen. Wenn du also nicht schwanger werden würdest, müßtest du nach der beantragten Elternzeit arbeiten gehen, um in den Genuß von Lohn/Gehalt zu kommen.
Mitglied inaktiv - 17.11.2016, 17:22